BAWAG-HV segnete Chef-Gehalt von fast 10 Mio. Euro ab / Im Vorjahr hatten die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Zustimmung noch verweigert - Viel Kritik an rein virtueller HV |
31.03.2023 14:41:00 |
Bei einer turbulent verlaufenen virtuellen
Hauptversammlung (HV) der BAWAG am Freitag hat der Bank-Vorstand
sich sowohl mit seiner Vergütung für 2022 als auch mit einer
Satzungsänderung durchsetzen können. Letztere ging allerdings mit
nur knappen 53,4 Prozent der Stimmen durch. Die Änderung soll
virtuelle oder hybride HVs auch in Zukunft ermöglichen, unter
Vorbehalt einer entsprechenden Gesetzesänderung. Die Rekordvergütung
des Vorstands ging mit fast 80 Prozent durch.
BAWAG-Chef Anas Abuzaakouk verdiente 2022 laut Vergütungsbericht
9,4 Millionen Euro. Zusätzlich hält der CEO laut BAWAG-Webseite etwa
1,05 Mio. Aktien der Bank samt entsprechender Dividende, die für
2022 bei 3,7 Euro pro Titel lag. Der US-Amerikaner gilt als einer
der bestbezahlten Banker in Europa.
Dabei wurde seine Vergütung gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent
gekürzt. Für den ganzen Vorstand wurden die Bonus-Zahlungen um 21
Prozent reduziert - wohl in Reaktion darauf, dass die Aktionärinnen
und Aktionäre vor einem Jahr die Vergütung zu zwei Drittel abgelehnt
hatten (die Abstimmung hat allerdings nur konsultativen Charakter).
Für Ärger sorgte heuer dann auch das erneute Fehlen von Bankchef
Abuzaakouk. "Einem CEO der fast 10 Mio. Euro Einzelgehalt erhält und
nicht einmal auf der virtuellen Hauptversammlung erscheint, muss man
moralische Eignungsfragen stellen", sagte Florian Beckermann,
Präsident des Interessenverband für Anleger (IVA) gegenüber der APA.
"Eine HV ist kein Picknick."
Die Bank selbst verteidigt die hohe Vergütung mit Verweis auf
verschiedene "peer groups". Demnach vergleiche man sich nicht nur
mit heimischen Unternehmen, sondern auch mit den Gehältern bei
anderen internationalen Banken mit vergleichbarer Größe,
Geschäftsmodellen und Profitabilität.
Bei der HV stellten zudem mehrere Aktionäre die Sinnhaftigkeit
und Rechtskonformität einer rein virtuellen HV in Frage. Auch, dass
die BAWAG reine Online-HVs in ihrer Satzung generell ermöglichen
will, noch bevor die dafür nötige Rechtslage in Österreich gegeben
ist, stieß auf breite Ablehnung. Der Vorstand verwies auf ähnliche
Gesetze in Deutschland und der Schweiz, auch für Österreich rechne
man noch in diesem Jahr mit einem entsprechenden Gesetz.
Trotz aller Kritik fanden die Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat am Ende eine Mehrheit, wenn auch teilweise nur knapp.
Hier habe man sich im Vorfeld wohl mit den institutionellen Anlegern
geeinigt, meint dazu IVA-Chef Beckermann im APA-Gespräch.
spo/cgh
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WEB http://www.bawagpsk.com
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Autor: - APA/spo/cgh
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