Wirtschaft fordert Nachbesserungen am EU-Lieferkettengesetz |
13.02.2024 05:46:00 |
BERLIN (dpa-AFX) - Eine Allianz aus Wirtschaftsverbänden hat
Nachbesserungen am EU-Lieferkettengesetz gefordert. Die Verbände
sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz
von Menschenrechten aus - lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen
"grober handwerklicher Mängel" ab. Insbesondere der Mittelstand
werde durch die geplanten Regelungen bei Weitem überlastet. Die
Mitteilung von Dienstag stammt von acht Verbänden, darunter dem
Außenhandelsverband BGA, Gesamtmetall, der Stiftung
Familienunternehmen und Politik und dem Chemieverband VCI.
Mit einer deutschen Enthaltung infolge einer Uneinigkeit in der
Ampel-Koalition könnte das gesamte EU-Lieferkettengesetz scheitern.
Da sich unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit abzeichnet, wurde
eine geplante Abstimmung verschoben.
Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur
Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder
Zwangsarbeit außerhalb der Union profitieren oder durch ihre
Produktion dort Umweltschäden verursacht werden. In Deutschland gilt
seit 2023 ein nationales Lieferkettengesetz.
Die Wirtschaftsverbände betonten, die EU-Lieferkettenrichtlinie
verfolge zwar ein richtiges und wichtiges Ziel, sei aber in der
Praxis für europäische Unternehmen "schlicht nicht umsetzbar". Die
Verbände appellieren an die Bundesregierung und weitere EU-Staaten,
bei ihrer Position der Enthaltung zu bleiben. Ziel müsse es sein,
einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch
funktioniere und den Schutz von Menschenrechten sowie die
berechtigten Interessen der Unternehmen vereine.
Die Verbände sprachen von schweren handwerklichen Mängeln in der
jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie. Dies
könnte dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich
aus Märkten und Ländern zurückziehen. "Dann wäre das Feld offen für
andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards. Damit
würde dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ein
Bärendienst erwiesen." Nötig sei eine Regulierung mit mehr
Praxisbezug und Augenmaß./hoe/DP/zb
AXC0024 2024-02-13/05:46
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Autor: - dpa-AFX
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