WDH/ROUNDUP 2/Urteil: Auktion der Bundesliga-Rechte muss wiederholt werden |
24.09.2024 19:37:00 |
(Wiederholung: Präzisierung im letzten Satz des vorletzten Absatzes:
Das Gericht folgte dieser Argumentation nur zum Teil und forderte
einen Neustart der Auktion.)
BERLIN (dpa-AFX) - Alles auf null: Die Auktion um das größte
TV-Rechte-Paket der Fußball-Bundesliga muss wiederholt werden. Mit
diesem Urteil der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
(DIS) hat der kostenpflichtige Internet-Sender DAZN im Streit mit
der Deutschen Fußball Liga einen juristischen Sieg errungen.
Verlierer der Entscheidung sind Sky und die DFL -
aber vor allem die Liga könnte durch ein neues Wettbieten am Ende
auch Profiteur sein.
DAZN hat einen wichtigen Erfolg erzielt, muss aber in einen erneuten
Milliardenpoker um die Rechte für die Spielzeiten 2025/26 bis
2028/29 einsteigen. Denn der Streamingdienst hat nur teilweise Recht
bekommen. "Der Hauptantrag von DAZN auf Zuschlag des Rechtepaketes
an DAZN wurde abgewiesen", heißt es in einem DFL-Schreiben an die 36
Proficlubs, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
"Der am 16. April erteilte Zuschlag für Rechtepaket B hat nicht
Bestand", heißt es weiter in dem Schreiben an die Vereine. Das ist
bitter für Sky. Der Pay-TV-Sender hatte nach dpa-Informationen das
Paket mit 196 Live-Spielen gewonnen - und es jetzt wieder verloren.
Sky muss nun beim Neustart der Auktion wieder mitbieten.
Laufende Verträge gelten weiter
Für die aktuelle Saison der Fußball-Bundesliga hat das Urteil keine
Folgen. Die Verträge der Fußballfans mit Sky und/oder DAZN gelten
weiter. Auswirkungen gibt es erst ab Sommer kommenden Jahres nach
der erneuten Vergabe des strittigen Pakets B mit den Spielen am
Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den
Relegationspartien.
Zudem müssen auch noch die anderen Pakete vergeben werden. Erst
danach wird sich zeigen, wie viele Abos Fußballfans künftig
brauchen, um die Bundesliga sehen zu können - und wie viel es sie
künftig kostet.
DAZN hat nach dem DIS-Urteil weiter die Chance, alle Pay-Pakete zu
erwerben. Das weltweit tätige Medien-Unternehmen hatte in der
Auseinandersetzung mit der DFL die DIS eingeschaltet und kommentiert
das Urteil zufrieden. "DAZN ist erfreut, dass das Gericht zu unseren
Gunsten entschieden hat", sagte ein Sprecher. "Wir sind weiterhin
davon überzeugt, dass DAZN der beste Partner für die DFL, für die
Vereine und für die deutschen Fußballfans ist."
Nach heftigen Attacken und gegenseitigen Vorwürfen ist jetzt mit dem
salomonisch wirkenden Urteil eine Lösung erfolgt. Weitere
juristische Auseinandersetzungen sind nicht zu erwarten, auch wenn
die Begründung der Entscheidung den Parteien erst im November
bekanntgegeben wird, wie die DFL mitteilte.
Die Auktion ist seit fünf Monaten unterbrochen und soll nun schon in
kurzer Zeit wieder starten. "Details zur Fortsetzung der
Medienrechte-Vergabe wird die DFL nach weiterer inhaltlicher
Abstimmung im DFL-Präsidium bekanntgeben", hieß es in der Mitteilung
der Liga.
Nur wegen formeller Verstöße anfechtbar
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines
rechtskräftigen Urteils. DIS-Entscheidungen sind vor ordentlichen
Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Die DFL hatte
zuvor erklärt, dass sie im Sinne zügiger Prozess- und
Rechtssicherheit erwarte, "dass alle Beteiligten einen Schiedsspruch
als endgültig und abschließend akzeptieren". Das scheint jetzt der
Fall zu sein.
"Wir nehmen die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis",
teilte Sky mit."Wir sind sehr gut aufgestellt für die
Medienrechte-Vergabe und zuversichtlich, unseren Zuschauern
weiterhin das beste Bundesliga-Erlebnis bieten zu können und der
führende Sport-Anbieter zu bleiben."
DAZN hatte nach dpa-Informationen rund 400 Millionen Euro jährlich
für das Paket B geboten - also rund 1,6 Milliarden Euro für die
vierjährige Rechteperiode. Über diesen Zeitraum von vier Jahren
gerechnet soll das Angebot sogar rund 320 Millionen Euro über dem
der Konkurrenz gelegen haben. Da die Konkurrenten bei der erneuten
Auktion wohl kaum weniger bieten werden, könnte die Liga
nachträglich ein Gewinner des Urteils werden.
Gericht widerspricht der DFL
Dabei ist die Liga im Verfahren selbst ein Verlierer. Die DFL hatte
nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig vergeben. Die
Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen, hatte
der Ligaverband erklärt. Das Gericht folgte dieser Argumentation nur
zum Teil und forderte nun einen Neustart der Auktion.
Die Klage beim Schiedsgericht ist ein Schritt, der in den
Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist
und von allen Bietern akzeptiert wurde. Auch DAZN hat sich bei der
Registrierung für die Auktion der audiovisuellen Medienrechte der 1.
und 2. Fußball-Bundesliga dazu verpflichtet, sich bei juristischen
Auseinandersetzungen an die DIS zu wenden./mrs/DP/men
ISIN US20030N1019 DE0005493092
AXC0255 2024-09-24/19:37
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Autor: - dpa-AFX
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