| Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH |
| 30.07.2025 22:59:00 |
EQS-WpÜG: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG
HOLDING GERMANY GMBH
30.07.2025 / 22:58 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den
Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN
TEILEN) IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE,
VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE
EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in
Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2
10117 Berlin
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB
107672.
Zielgesellschaft:
CECONOMY AG
Kaistraße 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB
39473.
ISIN: DE0007257503 (WKN: 725750)
Die JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine 100%ige
indirekte Tochtergesellschaft der JD.com, Inc., hat heute
entschieden, sämtlichen Aktionären der CECONOMY AG (die
"Gesellschaft" oder "CECONOMY") im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "CECONOMY-Aktien") gegen
Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 je CECONOMY-Aktie in
bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").
Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine
Investmentvereinbarung in Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre
beabsichtigte Zusammenarbeit nach Vollzug des Übernahmeangebots
unterzeichnet.
Darüber hinaus haben die Bieterin und die größte Aktionärsgruppe von
CECONOMY, die Convergenta Invest GmbH und mit ihr verbundene
Aktionäre der Gesellschaft (zusammen "Convergenta"), heute im
Hinblick auf ihre zukünftige Zusammenarbeit eine
Aktionärsvereinbarung abgeschlossen, deren Wirksamkeit unter dem
Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots steht. Gemäß der
Aktionärsvereinbarung wird Convergenta nach Vollzug des
Übernahmeangebots 25,35% der CECONOMY-Aktien halten und ihren
derzeitigen Anteil an CECONOMY von 29,16% durch eine unwiderrufliche
Verpflichtung zur Annahme des Übernahmeangebots in Bezug auf 3,81%
der CECONOMY-Aktien reduzieren. Ebenfalls heute hat die Bieterin mit
mehreren Aktionären der Gesellschaft Vereinbarungen geschlossen, in
denen sich diese unwiderruflich zur Annahme des Übernahmeangebots
für insgesamt 31,7% der CECONOMY-Aktien (einschließlich 3,81% von
Convergenta) verpflichtet haben.
Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen,
einschließlich u.a. der Fusionskontrolle, der Genehmigung
ausländischer Direktinvestitionen nach den Regeln einzelner Staaten
und der Freigabe unter der EU-Verordnung zu ausländischen
Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). Der Vollzug des
Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmequote geknüpft.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer
unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren
Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere
damit zusammenhängende Informationen enthalten wird, wird von der
Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter der Adresse
www.green-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot
betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt,
nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin
behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des
Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten soweit
rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von
CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und
alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente
zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das
Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen
englischen Übersetzung) mit den ausführlichen Bedingungen und
sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet
unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der
anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von
Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt
werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für
das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden.
Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf
verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind.
Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen
Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen
behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder
indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche
Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren
deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des
Securities Exchange Act von 1934 (der "Exchange Act") entsprechen.
Informationen über solche Käufe werden in Deutschland
veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht
erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder
Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten
diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich
bekannt gegeben. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene
Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen
Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und
-vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der
Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten
und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der
Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen
unterscheiden.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind
diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte
"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet.
Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder
gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft
gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine
Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere
für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen).
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel
außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von
den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen
abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in
Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden
Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändern.
Düsseldorf, 30. Juli 2025
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
Ende der WpÜG-Meldung
Ende der WpÜG-Mitteilung
30.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2177246 30.07.2025 CET/CEST
ISIN DE0007257503
AXC0323 2025-07-30/22:59
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Autor: - dpa-AFX
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