| BGH prüft Schufa-Speicherfristen für erledigte Schulden |
| 06.11.2025 14:50:00 |
Wie lange darf die Schufa Informationen über
bereits erledigte Zahlungsstörungen speichern? Mit dieser Frage
beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Am Donnerstag verhandelte das Gericht über die Klage eines Mannes
gegen die Auskunftei. Die Schufa hatte gegen ihn gerichtete
Forderungen mehrere Jahre gespeichert, nachdem diese abbezahlt
waren. Er sieht darin einen Verstoß gegen die
Datenschutzgrundverordnung.
Ob und wie lange Auskunfteien Daten über bereits erledigte
Forderungen speichern dürfen, ist gesetzlich nicht klar geregelt.
Die Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland haben sich aber ein
eigenes Regelwerk auferlegt, das vom hessischen
Datenschutzbeauftragten genehmigt wurde. Es sieht für erledigte
Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren
vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18
Monaten.
Wann müssen die Daten gelöscht werden?
Am BGH geht es um die Frage, ob die Schufa diese Daten überhaupt
weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden. Das
hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln zuvor verneint und die Schufa
daher zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auskunfteien müssten
demnach Informationen zu Zahlungsstörungen löschen, sobald die
überfälligen Schulden beglichen wurden. Die Schufa ging in Revision,
sodass der Fall in Karlsruhe landete.
Dort ging es in der mündlichen Verhandlung nun unter anderem darum,
ob die Speicherfristen für das amtliche Schuldnerverzeichnis - wie
vom OLG Köln angenommen - auch auf die hier betroffenen Daten
angewendet werden könnten. Danach müssen Einträge sofort gelöscht
werden, wenn die "vollständige Befriedigung des Gläubigers
nachgewiesen worden ist".
Kläger: "massive" Auswirkungen für Betroffene
Die Schufa kritisiert, dass die Bonitätsauskunft dann in Zukunft
keine Informationen mehr dazu beinhalten würde, ob es bei einer
Person schon mal Zahlungsstörungen gab. Dabei hätten Personen auch
nach Begleichung offener und längst fälliger Schulden ein mindestens
10-fach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten
- verglichen mit Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen
zuverlässig nachkämen. Unternehmen könnten das Risiko von
Zahlungsausfällen ohne die Daten nicht mehr präzise einschätzen.
Die Klägerseite betonte vor Gericht die "massiven" wirtschaftlichen
Auswirkungen, die negative Schufa-Einträge für Betroffene mit sich
bringen können. Der Score entscheide oft, ob man eine Wohnung, ein
Auto oder einen Arbeitsvertrag bekomme. Sie kritisierten zudem die
aus ihrer Sicht willkürliche Festlegung der Fristen. Wann der BGH
ein Urteil fällt, blieb zunächst offen./jml/DP/jha
AXC0284 2025-11-06/14:50
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Autor: - dpa-AFX
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