| ROUNDUP: Künftig Asylbewerber-Leistungen für viele Ukrainer - kein Bürgergeld |
| 13.11.2025 15:12:00 |
Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April
2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig geringere
Leistungen so wie Asylbewerber und kein Bürgergeld mehr bekommen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf lag der Deutschen Presse-Agentur in
Berlin vor. Zuerst berichtete die "Bild"-Zeitung über die Einigung
von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Arbeitsministerin
Bärbel Bas (SPD).
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt etwa der Satz für
Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld sind es 563 Euro.
Insgesamt gleichen sich die Einsparungen an der einen und
Mehrausgaben an der anderen Stellen für den Staat aber ungefähr aus,
wobei der Bund den Ländern die Mehrkosten erstatten soll.
Die Minderausgaben für Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch 2 (Bürgergeld) belaufen
sich laut Entwurf 2026 und 2027 auf knapp 1,1 Milliarden Euro. Dazu
kommen noch 157 Millionen Euro weniger für Grundsicherung im Alter
und Hilfe zum Lebensunterhalt. Mehrausgaben von rund 1,3 Milliarden
Euro nach Asylbewerberleistungsrecht stehen dem gegenüber.
Als Ziel nannte die Regierung bereits auf eine Grünen-Anfrage hin,
"die Rechtslage vor dem 31. Mai 2022 wiederherzustellen". Auch im
Gesetzentwurf wird nun erläutert: Für Flüchtlinge mit Schutzstatus
nach der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie galt bereits bis
dahin das Asylbewerberleistungsgesetz. Dann griff mit einem Gesetz
das Bürgergeld. Nun sollen alle Hilfsbedürftigen vom Wechsel ins
Asylbewerber-Gesetz betroffen sein, die erstmals nach dem 1. April
2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Richtlinie erhalten
haben.
Job-Pflicht geplant
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD den Schritt
verabredet. Verhandelt wurde dem Vernehmen nach noch über die damit
verbundenen Arbeitsmarkt-Regelungen: Wer noch keiner
Erwerbstätigkeit nachgeht, dies aber könnte, soll verpflichtet
werden, sich um einen Job zu bemühen. "So wird die Integration der
Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die
Aufnahmegesellschaft eingefordert", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Praktisch soll dies dem Vernehmen nach so ablaufen, dass sich
Betroffene selbst einen Job suchen können - oder Hilfe der
Arbeitsagentur erhalten. Auch Sanktionen sollen möglich sein.
Grünes Licht bekommen soll die Neuregelung kommende Woche im
Bundeskabinett, wie es in Regierungskreisen hieß.
Die Stichtagsregelung April 2025 soll Bürokatie-Aufwand und
rückwirkende Verrechnungen vermeiden. Das gilt auch für eine
Übergangslösung für jene mit Leistungsbewilligungen nach dem
Stichtag, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes: Wer bereits im
Bürgergeld ist, bekommt dieses so lange, bis sein Bescheid ausläuft.
Für alle jenseits des Stichtags Eingereiste versichert der Entwurf:
Der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II bleibe bestehen - also zum
Bürgergeld.
Skepsis bei Arbeitsagenturen
Als mögliches Motiv für die Änderung gelten auch erhoffte
gesteigerte Arbeitsanreize bei geringerer staatlicher Unterstützung.
Aus der Arbeitsagentur war jedoch Kritik an den Plänen gekommen.
Befürchtet wurden Nachteile bei der Integration: Wenn die Menschen
nicht mehr Jobcenter-Kundinnen und -Kunden sind, könnte es mit
Sprachkursen, Qualifizierung oder Vermittlung schwieriger werden.
Zuletzt hatten rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf
Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. An Ukrainer wurden 2024
rund 6,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bezogen vergangenes Jahr 461.000
Menschen in Deutschland.
Knapp 1,3 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine
Rund 242.000 Geflüchtete aus der Ukraine waren laut Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im vierten Quartal 2024 in Arbeit.
Innerhalb eines Jahres haben rund 124.000 Betriebe mindestens einen
Geflüchteten aus der Ukraine eingestellt. IAB-Forscher Martin Dietz
sagte im Oktober, die Rahmenbedingungen zur Integration der Menschen
in Arbeit inklusive Beratungs- und Förderleistungen dürften sich
nicht verschlechtern. "Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die
positiven Entwicklungen der letzten Jahre einen Dämpfer bekommen",
so Dietz. Im Oktober lebten rund 1,26 Millionen ukrainische
Kriegsflüchtlinge in Deutschland, ein Jahr zuvor 1,18
Millionen./bw/DP/mis
AXC0327 2025-11-13/15:12
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Autor: - dpa-AFX
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