| Kreise: Längere Kurzarbeit soll Arbeitsmarkt stabilisieren |
| 03.12.2025 14:23:00 |
Das Bundesarbeitsministerium plant erneut eine
Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24
Monate. Das geht aus einem neuen Verordnungsentwurf hervor, der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Als Grund wird die unsichere wirtschaftliche Entwicklung im Jahr
2026 genannt. Gerade exportorientierte Branchen würden unter der
sprunghaften Handels- und Sicherheitspolitik der USA und möglichen
Gegenreaktionen durch Handelspartner leiden.
Bas: "Stehe an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen"
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) teilte mit, sie kämpfe "um
jeden guten Industriearbeitsplatz in unserem Land". Trotz des
Investitionspakets von 500 Milliarden Euro seien "einige Unternehmen
und vor allem ihre Beschäftigten in der aktuellen Situation auf
Unterstützung angewiesen", so Bas. Deshalb werde eine Verlängerung
des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate bis Ende 2026 jetzt "sehr
schnell auf den Weg" gebracht. "Als Arbeitsministerin stehe ich an
der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land",
betonte Bas.
Mehr Planungssicherheit, weniger Personalabbau
Regulär ist eine Bezugsdauer von längstens zwölf Monaten vorgesehen.
Eine Verlängerung solle auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite
wirken: Den Beschäftigten sollen ihre bedrohten Jobs gesichert
werden. Den Unternehmen soll das Halten ihrer oft langjährigen
bewährten Arbeitskräfte erleichtert werden.
Ohne eine Verlängerung befürchtet das Bundesarbeitsministerium einen
"erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen
Betrieben", heißt es in dem Entwurf. Das Bundesministerium rechnet
mit Mehrausgaben zulasten des Haushaltes der Bundesagentur für
Arbeit (BA) "von schätzungsweise rund 180 Millionen Euro".
Mehr als 200.000 Beschäftigte in Kurzarbeit
Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten
in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise
arbeiten müssten. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die
Agentur für Arbeit soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den
Kosten entlasten und Kündigungen verhindern.
Aktuell arbeiten rund 209.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Zum
Vergleich: Vor Ausbruch der Corona-Pandemie im September 2019 waren
es rund 75.000. Rund 76 Prozent entfallen auf das Verarbeitende
Gewerbe, mit Schwerpunkten im Maschinenbau und in der Herstellung
von Metallerzeugnissen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Bezugsdauer von
Kurzarbeitergeld ausgedehnt wird: Auch aktuell gilt eine Bezugsdauer
von 24 Monaten, die aber am 31. Dezember 2025 ausläuft./lfö/DP/jha
AXC0197 2025-12-03/14:23
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Autor: - dpa-AFX
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