Flugsicherung: Deutlich mehr Zwischenfälle mit Drohnen
07.12.2025 11:20:00

Im deutschen Luftraum kommt es zunehmend zu gefährlichen Begegnungen zwischen Drohnen und bemannten Flugzeugen. Laut Deutscher Flugsicherung (DFS) sind im laufenden Jahr bis einschließlich November bereits 208 gefährliche Behinderungen des Flugverkehrs durch die unbemannten Flugkörper registriert worden. Das sind deutlich mehr als die 149 Zwischenfälle im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch der Jahreshöchstwert aus 2024 mit 161 Fällen ist bereits übertroffen.
Grundsätzlich wird registriert, wenn unbemannte Flugobjekte zivilen Flugzeugen oder Luftverkehrseinrichtungen gefährlich nahe gekommen sind. Immer wieder wird der Betrieb auch an großen Flughäfen eingestellt, wenn Drohnen im Sperrgebiet gesichtet werden. Meistens bleibt ungeklärt, wer die Drohnen steuert. Die Behörden vermuten neben unbedarften Hobby-Piloten zunehmend auch geheimdienstliche oder terroristische Hintergründe.
Bundespolizei mit zusätzlicher Detektion
Meistens stammen die Hinweise auf Drohnen von Verkehrspiloten, Tower-Lotsen oder seit diesem Jahr auch von neu eingerichteten Detektionssystemen der Bundespolizei. Die genaueren Kontrollen könnten zu den gesteigerten Fallzahlen beigetragen haben.
Fast drei Viertel (74 Prozent) der Drohnen wurden in der Nähe größerer Flughäfen gesichtet, wie die DFS auf Anfrage berichtet. Einen sprunghaften Anstieg hat es am größten deutschen Flughafen in Frankfurt gegeben. Dort wurden in den elf Monaten bereits in 45 Fällen Drohnen gesichtet, nachdem es im Vergleichszeitraum des Vorjahres nur 17 gewesen waren. Ein Drohnen-Pilot wurde festgenommen. Häufigen Drohnenalarm gab es auch in Köln/Bonn (14 Fälle), Hamburg (13) und München (12). Der im vergangenen Jahr noch auffällige Hauptstadtflughafen in Berlin kam auf 8 Sichtungen.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden./ceb/DP/mis
 ISIN  DE0008232125  DE0005773303
AXC0027    2025-12-07/11:20
	
Autor:  - dpa-AFX
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