| Flugsicherung: Deutlich mehr Zwischenfälle mit Drohnen |
| 07.12.2025 11:20:00 |
Im deutschen Luftraum kommt es zunehmend zu
gefährlichen Begegnungen zwischen Drohnen und bemannten Flugzeugen.
Laut Deutscher Flugsicherung (DFS) sind im laufenden Jahr bis
einschließlich November bereits 208 gefährliche Behinderungen des
Flugverkehrs durch die unbemannten Flugkörper registriert worden.
Das sind deutlich mehr als die 149 Zwischenfälle im gleichen
Zeitraum des Vorjahres. Auch der Jahreshöchstwert aus 2024 mit 161
Fällen ist bereits übertroffen.
Grundsätzlich wird registriert, wenn unbemannte Flugobjekte zivilen
Flugzeugen oder Luftverkehrseinrichtungen gefährlich nahe gekommen
sind. Immer wieder wird der Betrieb auch an großen Flughäfen
eingestellt, wenn Drohnen im Sperrgebiet gesichtet werden. Meistens
bleibt ungeklärt, wer die Drohnen steuert. Die Behörden vermuten
neben unbedarften Hobby-Piloten zunehmend auch geheimdienstliche
oder terroristische Hintergründe.
Bundespolizei mit zusätzlicher Detektion
Meistens stammen die Hinweise auf Drohnen von Verkehrspiloten,
Tower-Lotsen oder seit diesem Jahr auch von neu eingerichteten
Detektionssystemen der Bundespolizei. Die genaueren Kontrollen
könnten zu den gesteigerten Fallzahlen beigetragen haben.
Fast drei Viertel (74 Prozent) der Drohnen wurden in der Nähe
größerer Flughäfen gesichtet, wie die DFS auf Anfrage berichtet.
Einen sprunghaften Anstieg hat es am größten deutschen Flughafen in
Frankfurt gegeben. Dort wurden in den elf Monaten bereits in 45
Fällen Drohnen gesichtet, nachdem es im Vergleichszeitraum des
Vorjahres nur 17 gewesen waren. Ein Drohnen-Pilot wurde
festgenommen. Häufigen Drohnenalarm gab es auch in Köln/Bonn (14
Fälle), Hamburg (13) und München (12). Der im vergangenen Jahr noch
auffällige Hauptstadtflughafen in Berlin kam auf 8 Sichtungen.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus,
dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und
Piloten abgelenkt werden könnten. In Deutschland sind Drohnenflüge
in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten -
es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden.
Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher
Eingriff in den Luftverkehr und können mit Haftstrafen von bis zu
zehn Jahren bestraft werden./ceb/DP/mis
ISIN DE0008232125 DE0005773303
AXC0027 2025-12-07/11:20
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Autor: - dpa-AFX
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