| Kampf gegen Schwarzarbeit: Fast 100.000 neue Strafverfahren |
| 20.02.2026 14:46:00 |
Die Zollbehörden haben im vergangenen Jahr ihren
Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung intensiviert.
Mit rund 98.200 Strafverfahren wurden von der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) 1.400 mehr Verfahren also noch 2024 eingeleitet,
berichtete die Generalzolldirektion in Bonn. Bei den
Ordnungswidrigkeitenverfahren stieg die Zahl ebenfalls, und zwar von
49.700 auf 52.100. Auch die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren
nahm deutlich zu.
Die Ermittlungen hätten zu Freiheitsstrafen von zusammengerechnet
knapp 1.200 Jahren geführt, hieß es. Der Schaden beläuft sich auf
insgesamt rund 675 Millionen Euro. Die Summe setzt sich laut Zoll
aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten
Steuern und sonstigen Schäden wie etwa nicht gezahlten Mindestlöhnen
zusammen.
Klingbeil: Kampf gegen Schwarzarbeit ist Frage der Gerechtigkeit
"Der Kampf gegen Schwarzarbeit, gegen Ausbeutung und gegen
katastrophale Arbeitsbedingungen ist eine Frage der Gerechtigkeit",
erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) in Berlin. "Die
große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland zahlt faire Löhne und
sorgt mit Steuern und Abgaben dafür, dass unser Land funktioniert.
Aber es gibt auch Kriminelle, gegen die wir hart vorgehen."
Die FKS prüft etwa, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß
zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu
Unrecht bezogen wurden und ob Ausländer die erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen besitzen. Kontrolliert wird auch die Einhaltung
von Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen.
Zöllnerinnen und Zöllner überprüften mehr als 298.000 Beschäftigte
Rund 25.800 Arbeitgeber wurden 2025 überprüft (2024: 25.300). Die
Zahl der überprüften Personen lag bei gut 298.000, etwa 850 weniger
als ein Jahr zuvor. Besonders betroffene Branchen sind laut Zoll
etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe (gut 5.700
Arbeitgeberprüfungen) und das Baugewerbe (5.500). Die meisten
Arbeitgeberprüfungen gab es 2025 in Nordrhein-Westfalen (5.200),
Bayern (4.200) und Baden-Württemberg (3.500)./tob/DP/jha
AXC0149 2026-02-20/14:46
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Autor: - dpa-AFX
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