| Kartellamt: Können Weitergabe des Tankrabatts noch nicht bewerten |
| 05.05.2026 10:50:00 |
Ob die Mineralölkonzerne den Tankrabatt an die
Verbraucher weitergeben, lässt sich nach Einschätzung des
Bundeskartellamts nicht schnell beurteilen. Man werde "irgendwann
wissen", ob die Steuersenkung an Verbraucher weitergegeben worden
sei, sagte der Präsident des Amts, Andreas Mundt, im
Deutschlandfunk. "Aber das ad hoc jetzt schnell zu bewerten, ist
aufgrund der vielen Faktoren, die in die Preise einfließen, aus
meiner Sicht eigentlich nicht möglich."
"Es ist kaum etwas so kompliziert zu bestimmen wie ein Preis", sagte
Mundt. Neben den Rohölpreisen gebe es eine Vielzahl von Faktoren,
aus denen sich ein Preis zusammensetze. Ob die aktuellen
Kraftstoffpreise fair zustande kommen, müsse tiefergehend untersucht
werden, was Zeit brauche.
Der ADAC war zu dem Schluss gekommen, dass der Tankrabatt nicht
vollständig bei Autofahrern ankomme. Dazu sagte Mundt: "Es gibt
viele in diesem Land, die sich immer eine sehr schnelle Bewertung
zutrauen. Bei uns ist das natürlich ein bisschen anders, weil wir
vertreten den Staat. Bei uns muss es am Ende stimmen."
Das Kartellamt habe jetzt neue Werkzeuge, um die Preissetzung der
Konzerne zu überprüfen: "Die Unternehmen sind gehalten, uns ihre
Kostenrechnung zu geben. Wir müssen also nicht mehr umständlich
fragen, sondern es sind letzten Endes die Unternehmen, die uns
nachweisen müssen, dass ihre Preissetzung im Einklang steht mit der
Kostenentwicklung." Allerdings gebe es keine rechtliche
Verpflichtung der Mineralölkonzerne, die Steuersenkung
weiterzugeben.
Zu Verstößen gegen die Regel, dass Tankstellen den Spritpreis nur
mittags um 12.00 Uhr anheben dürfen, sagte Mundt: "Wir sehen
eigentlich relativ wenig strukturelle Verstöße." Den Eindruck, dass
die 12-Uhr-Regelung im großen Stil umgangen werde, habe er nicht.
"Da kann ich ein bisschen Entwarnung geben." Zuständig für
Sanktionen seien die Bundesländer. Bußgelder könnten bis zu 100.000
Euro betragen. Allerdings hätten bislang nicht alle Länder die
zuständigen Behörden benannt./mxx/DP/zb
AXC0130 2026-05-05/10:50
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Autor: - dpa-AFX
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