Berliner Senator Gaebler will Gutachten zur Vergesellschaftung nicht abwarten |
02.01.2024 06:09:00 |
BERLIN (dpa-AFX) - Bausenator Christian Gaebler will weiter an den
Vorbereitungen für das vom Senat geplante Rahmengesetz zur
Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin arbeiten.
Aus seiner Sicht ist es nötig, damit zu beginnen, bevor die
Ergebnisse des Rechtsgutachtens vorliegen, das die Finanzverwaltung
angekündigt hat. "Wir werden für unseren Bereich hausintern schon
mal schauen, welche Bewertungskriterien es gibt. Vor allem: Was sind
eigentlich die Kriterien, die eine Vergesellschaftung
rechtfertigen?", sagte der SPD-Politiker der Deutschen
Presse-Agentur.
Gaebler: Rahmengesetz muss Kriterien nennen
Die Ansichten darüber gehen auseinander: "Es gibt einen Streit, ob
Umsetzungsthemen schon im Rahmengesetz angesprochen werden sollen",
sagte Gaebler. "Aus meiner Sicht müssen die Kriterien dafür schon
ein Thema sein, sonst macht das Rahmengesetz keinen Sinn. Wenn da
nur drinsteht, man kann den Grundgesetzparagrafen 15 umsetzen, dann
kann man es auch lassen."
Das umstrittene Gutachten zum Rahmengesetz, das unter anderem von
den Linken in Berlin und der Initiative "Deutsche Wohnen & Co.
enteignen" scharf kritisiert wird, hält Gaebler aber
nicht für überflüssig. "Ich verstehe, dass das Irritation auslöst",
räumte er ein. "Andererseits hat sich die Expertenkommission mit dem
Rahmengesetz überhaupt nicht befasst - insofern ist es klug, das
vorab zu klären", sagte Gaebler. "Deswegen werden wir uns
rechtzeitig Gedanken darüber machen, welche Anknüpfungspunkte es für
den Wohnungsbereich gäbe."
"Ich bin der Meinung, dass möglichst alle zuständigen
Fachverwaltungen schon jetzt gucken, was sie an Vorarbeiten leisten
können und damit nicht erst anfangen, wenn das Gutachten vorliegt",
so der SPD-Politiker. "Man muss die Zeit bis dahin nutzen, um
fachlich Themen vorzubereiten, die mit dem Gutachten nicht direkt zu
tun haben." Das Gutachten soll im ersten Quartal 2024 in Auftrag
gegeben werden, mit Ergebnissen wird nicht vor dem Herbst gerechnet.
Die Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen
hatte die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" angestoßen.
Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent
der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit
mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt.
Danach hatte der damalige rot-grün-rote Senat eine
Expertenkommission eingesetzt. In ihrem im Juni vorgestellten
Abschlussbericht kam sie zu der Einschätzung, die Vergesellschaftung
von großen Wohnungsunternehmen in Berlin sei möglich. Umgesetzt
wurde das Votum von der Politik bislang nicht.
Gaebler sieht in Vergesellschaftung keine Lösung
Gaebler widersprach dem Vorwurf, Schwarz-Rot verschleppe die
Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung: "Wir haben
keine Verzögerungsstrategie im Kopf - die führt ja nur zu weiterer
Verunsicherung. Schnellstmögliche Klarheit sollte unser Ziel sein."
Vergesellschaftung sei allerdings keine Lösung der Probleme am
Wohnungsmarkt. "Wir reden da über rund 200 000 Wohnungen von
insgesamt zwei Millionen. Ich würde mich freuen, wenn wir 200 000
mehr landeseigene Wohnungen bekämen, aber ich wüsste gerne mehr über
die Risiken und Nebenwirkungen."
Dabei sei vieles noch offen. Das eine Risiko seien die unklaren
Kosten für die Steuerzahler. "Die Expertenkommission hat darauf
keine klare Antwort gegeben. Sie hat sechs verschiedene
Berechnungsmodelle aufgezeigt, aber ohne zu sagen, welches das
richtige ist."/ah/DP/zb
ISIN DE000A0HN5C6 DE000LEG1110 DE000A1ML7J1
AXC0027 2024-01-02/06:09
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Autor: - dpa-AFX
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