ROUNDUP 2/FDP und SPD einigen sich: Mietpreisbremse soll verlängert werden |
10.04.2024 12:48:00 |
(Neu: 4. Absatz Grüne zu Mietrecht, 5. Absatz vorerst keine weiteren
Reformen)
BERLIN (dpa-AFX) - SPD und FDP haben sich auf eine Verlängerung der
Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt. Teil ihrer Einigung ist
außerdem ein Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu
Ermittlungszwecken, wie am Mittwoch aus Koalitionskreisen
bekanntwurde. "Die Blockade ist beendet", hieß es aus der
SPD-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb teilte mit: "Die
Koalition hat sich auf Kabinettsebene auf das "Quick
Freeze"-Verfahren geeinigt." Damit sollen Daten künftig rechtssicher
und anlassbezogen gespeichert werden.
Bestandteil der Einigung sei die im Koalitionsvertrag vorgesehene
Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis
2029. Damit reagiere die Ampel auf die weiterhin schwierige
Situation auf vielen Wohnungsmärkten, sagte Lieb. Die
Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines
neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die
Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet
die jeweilige Landesregierung.
SPD und Grüne wünschen sich beim Mietrecht zwar noch weitere
Änderungen, die teilweise auch im Koalitionsvertrag stehen. Dem
Vernehmen nach wurden mit Bundesjustizminister Marco Buschmann
(FDP), der für das Mietrecht verantwortlich ist, bisher jedoch weder
Änderungen bei der maximalen Erhöhung von Bestandsmieten innerhalb
eines bestimmten Zeitraums (Kappungsgrenze) noch bei der
Fortentwicklung des Mietspiegels vereinbart.
Für Mieterinnen und Mieter sei es "eine sehr gute Nachricht, dass
die Koalitionspartner nun ihre gegenseitige Blockade aufgegeben
haben", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. Ihre
Fraktion erwarte nun, dass auch die weiteren im Koalitionsvertrag
vereinbarten Maßnahmen "zügig angegangen werden".
Damit ist dem Vernehmen nach aber eher nicht zu rechnen, auch wenn
sich Buschmann und die FDP der Debatte darüber wohl nicht komplett
verschließen werden. Nur bei den Überlegungen zu einem Verbot von
Indexmietverträgen, die auch nicht Teil des Koalitionsvertrages
waren, hat der Justizminister deutlich gesagt, dass das mit ihm
nicht zu machen sei. In einem Indexmietvertrag wird vereinbart, dass
wenn die Lebenshaltungskosten steigen, auch eine Mietanpassung in
entsprechender Höhe möglich ist. Dafür verzichtet der Vermieter auf
das Recht, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen.
Der Präsident des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft, ZIA,
Andreas Mattner, sagte: "Ich gehe davon aus, dass nun weitere
Verschärfungen vom Tisch sind." Ansonsten könnte der so Wohnungsbau
in Deutschland über Jahre zum Erliegen kommen.
Beim "Quick-Freeze"-Verfahren werden die Daten erst dann
gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher
Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht. Aus Sicht von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das nicht ausreichend.
Sie hatte zuletzt für eine neue, rechtskonforme Regelung für eine
anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der
Telekommunikation geworben. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die
alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr
genutzt worden.
"Durch die jetzige Einigung auf die Einführung eines
Quick-Freeze-Verfahrens wird eine zentrale Forderung auch
bündnisgrüner Bürgerrechtspolitik endlich umgesetzt", sagte der
stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion,
Konstantin von Notz. Die Einigung stelle "eine Abkehr von
anlasslosen Massendatenspeicherungen und einen entscheidenden
Schritt in Richtung einer die Strafverfolgung verbessernden und
zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger
achtenden Sicherheitspolitik dar".
Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag
seit Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Der FDP-Politiker habe noch keines der im Koalitionsvertrag dazu
vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, kritisierten im Februar
die Vize-Fraktionsvorsitzenden Verena Hubertz und Dirk Wiese. Die
Zeit dränge. Denn die Mietpreisbremse laufe Ende 2025 aus, und die
Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung.
Buschmann hatte, wenn man ihn in den vergangenen Monate nach dem
Mietrecht fragte, meist süffisant geantwortet, es gebe auch noch
andere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die noch nicht umgesetzt
seien - und damit seine Forderung nach Einführung des
"Quick-Freeze"-Verfahrens gemeint.
Im Bundesjustizministerium sollen jetzt relativ bald zwei Entwürfe
geschrieben werden: Ein Entwurf für die Datenspeicherung, der dann
etwas anders sein wird als der Entwurf, den er dazu im Oktober 2022
vorgelegt hatte und der im Bundesinnenministerium auf große Kritik
gestoßen war. Da es bei der Mietpreisbremse im Grundsatz um eine
bestehende Regelung geht, die verlängert werden soll, ist davon
auszugehen, dass Buschmann auch diesen Entwurf bald zur Abstimmung
an die anderen Ressorts der Bundesregierung versenden wird. Obgleich
beide Vorhaben inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, ist es
wahrscheinlich, dass sie am selben Tag vom Kabinett beschlossen
werden./abc/DP/mis
ISIN DE0008303504 LU0775917882 DE000LEG1110 DE000A1ML7J1 LU1673108939
AXC0140 2024-04-10/12:48
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Autor: - dpa-AFX
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