Streifen auf Sporthosen: Adidas und Nike streiten vor Gericht |
23.04.2024 11:59:00 |
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wie viele in einer bestimmten Form
angeordnete Streifen dürfen auf einer Nike -Hose zu
sehen sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit dieser Woche das
Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Berufungsverfahren ist am Dienstag
eröffnet worden. Hintergrund ist ein Streit zwischen den
Sportartikelherstellern Nike und Adidas .
Die drei parallel angeordneten Streifen sind ein bekanntes
Markenzeichen von Adidas. Im Jahr 2022 war das Unternehmen erneut
vor Gericht gezogen, um dessen Schutz für sich zu beanspruchen.
Auslöser war damals ein von Adidas getätigter Testkauf im
Nike-Online-Shop. Bei mehreren Sporthosen, die eine Zwei- oder
Drei-Streifen-Kennzeichnung an der Außennaht aufwiesen, sah Adidas
eine zu große Ähnlichkeit mit dem eigenen Design. Die Öffentlichkeit
gehe davon aus, dass mit den Streifen ein Hinweis auf den Hersteller
verbunden sei, hieß es. Adidas beklagte eine Rechtsverletzung -
zunächst erfolgreich.
Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike im September 2022 per
Beschluss, innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Hosen anzubieten.
Die US-Firma legte Widerspruch ein. Ein Jahr später bestätigte das
Gericht die Entscheidung, Nike ging jedoch in Berufung. Aus Sicht
des US-Unternehmens ist der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im
Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen. Es handle sich
demnach um eine "sehr alltägliche, einfache und naheliegende
Gestaltungsform". Unzählige Unternehmen schmückten ihre Sporthosen
seit jeher mit Seitenstreifen, argumentiert Nike. Deshalb treffe die
Streifenverzierung keine Aussage darüber, von welcher Marke die
Produkte seien.
In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen wiederholt
Rechtsstreits gegeben. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht
der Europäischen Union. Dieses hatte entschieden, dass die drei
Streifen von Adidas nicht in jeder Form und Ausführung
markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr zuvor errang Adidas einen
Erfolg. Hintergrund war damals der Versuch eines Wettbewerbers,
Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen
zu lassen. Einen Streit mit Nike gab es bereits im Jahr 2005. Damals
setzte Adidas durch, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit
einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und
nicht mehr verkaufen werden dürfen./cr/DP/jha
ISIN DE000A1EWWW0 US6541061031
AXC0152 2024-04-23/11:59
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Autor: - dpa-AFX
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