Oberstes US-Gericht tastet wichtige Internet-Regel nicht an |
18.05.2023 17:46:00 |
WASHINGTON (dpa-AFX) - Das Oberste Gericht der USA hat eine wichtige
Regel, die Online-Dienste vor Haftung für Beiträge von Nutzern
schützt, unangetastet gelassen. Die Richter wiesen in zwei Fällen
Kläger ab, die Twitter und Google für die Verbreitung
terroristischer Inhalte zur Verantwortung ziehen wollten. Das stärkt
den als "Section 230" bekannten Schutzschirm vor Klagen, unter dem
sich die großen Online-Plattformen entwickeln konnten.
Das Oberste Gericht entschied am Donnerstag, dass Twitter nicht nach
dem US-Antiterrorgesetz für terroristische Inhalte auf der Plattform
haftbar gemacht werden könne. Geklagt hatten Hinterbliebene eines
Mannes, der 2017 bei einem Anschlag der Terrormiliz Islamischer
Staat (IS) in Istanbul getötet worden war. Sie warfen
Online-Plattformen vor, Terroristen durch die Verbreitung deren
Beiträge unterstützt zu haben. Die Obersten US-Richter waren anderer
Ansicht. Unter Verweis auf das Twitter-Urteil beschäftigten sie sich
nicht mit einem zweiten Fall, in dem es um ähnliche Vorwürfe gegen
Googles Video-Plattform Youtube ging.
Ein wichtiges Detail für die Branche ist, dass die Richter auch die
Arbeit allgemeiner Empfehlungs-Algorithmen, die Beiträge für Nutzer
auswählen, anders als die Kläger nicht als aktive Beihilfe zur
Verbreitung bestimmter Videos sahen. Unter anderem in einer Anhörung
vor dem Gericht hatte es Debatten darüber gegeben, ob Algorithmen
unter den Schutzschirm von "Section 230" fallen. Die gesetzliche
US-Regelung aus den 90er Jahren schützt Online-Dienste vor einer
Haftung für die Veröffentlichung von Inhalten, die von anderen
erstellt wurden./so/DP/ngu
ISIN US02079K3059 US02079K1079
AXC0145 2023-05-18/17:46
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Autor: - dpa-AFX
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