Spiele-Entwickler EA und Sony verloren Glücksspiel-Prozess / Keine Berufung - Spieler erhalten 10.800 Euro - Electronic Arts verweist auf unterschiedliche Einzelentscheidungen
18.08.2023 16:56:00
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KORREKTUR-HINWEIS
In APA0195 vom 18.08.2023 wird klargestellt, dass sich das Urteil
auf ein konkretes Verfahren bezieht, Lead und 2. Absatz angepasst
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Electronic Arts (EA) und Sony müssen in einem
konkreten Fall 10.800 Euro an Personen zahlen, die in Österreich
Ultimate Team-Pakete für die Spielserie FIFA gekauft haben. Bei
diesen Paketen erwerben Spieler virtuelle Boxen mit zufälligen
Inhalten, etwa starke Fußballer, die dem Spieler einen Vorteil
verschaffen. Mit diesen sogenannten Lootboxen handelten sich die
Konzerne den Vorwurf des illegalen Glücksspiels ein, hieß es in
einem Bericht des Spielemagazins "Gamesindustry".
	
Der US-Spieleentwickler und der japanische Elektronik-Konzern haben den Prozess am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien verloren. Das Gericht entschied, dass die Lootboxen gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Es handelt sich jedoch um eine eigenständige Entscheidung, die keine weiteren Auswirkungen auf die Rechtslage in Österreich in Bezug auf Lootboxen hat. Das gegenständlich Urteil bezieht sich auf ein konkretes Verfahren, gilt also nicht für alle Spielerinnen und Spieler in Österreich.
In Österreich werden Zivilprozesse von Fall zu Fall entschieden, und die Gerichte seien nicht an frühere Entscheidungen gebunden, führt das Branchenmagazin aus. EA hatte demnach bei österreichischen Gerichten bisher gemischten Erfolg. So konnte der Spiele-Entwickler zwei frühere Fälle für sich entscheiden, dieser Fall wurde jedoch in der Berufung abgelehnt.
"Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und glauben, dass sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in diesem Fall falsch sind", zitierte "Gamesindustry" Electronic Arts. Allerdings werde man diesmal keine Berufung einlegen. "Aber wir sind zuversichtlich, dass unsere Spiele kein Glücksspiel darstellen und dass wir die lokalen Gesetze vollständig einhalten. Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt haben in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden, so auch in einem anderen Fall, der von demselben Gericht entschieden wurde."
EA musste sich schon bisher mit zahlreichen Klagen von Anwaltskanzleien herumschlagen. Alleine der Prozessfinanzierer Padronus verweist auf mehrere tausend Klagen gegen diverse Anbieter von Computerspielen. Die Begründung: Es handle sich bei den FIFA Ultimate Team-Paketen um Glücksspiel. Denn die zufälligen Inhalte dieser Lootboxen würden im Idealfall unter den Spielern teuer gehandelt. Daher gebe es die Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Vorteil.
Dass die Situation auch international unklar ist, zeigt ein anderes Beispiel. So verlor der Spiele-Entwickler einen Prozess in den Niederlanden und wurde laut "Gamesindustry" zu einer Geldstrafe von 10 Mio. Euro verurteilt. Auch in der Berufung konnte sich EA mit seiner Begründung nicht durchsetzen. Vor dem niederländischen Höchstgericht habe Electronic Arts jedoch gesiegt: Demnach unterliege Lootboxen doch nicht dem Glücksspielgesetz.
fel/tpo/cgh
 ISIN  JP3435000009
 WEB   http://www.sony.net/
Autor:  - APA/fel/tpo/cgh
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