Spiele-Entwickler EA und Sony verloren Glücksspiel-Prozess / Keine Berufung - Spieler erhalten 10.800 Euro - Electronic Arts verweist auf unterschiedliche Einzelentscheidungen |
18.08.2023 16:56:00 |
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KORREKTUR-HINWEIS
In APA0195 vom 18.08.2023 wird klargestellt, dass sich das Urteil
auf ein konkretes Verfahren bezieht, Lead und 2. Absatz angepasst
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Electronic Arts (EA) und Sony müssen in einem
konkreten Fall 10.800 Euro an Personen zahlen, die in Österreich
Ultimate Team-Pakete für die Spielserie FIFA gekauft haben. Bei
diesen Paketen erwerben Spieler virtuelle Boxen mit zufälligen
Inhalten, etwa starke Fußballer, die dem Spieler einen Vorteil
verschaffen. Mit diesen sogenannten Lootboxen handelten sich die
Konzerne den Vorwurf des illegalen Glücksspiels ein, hieß es in
einem Bericht des Spielemagazins "Gamesindustry".
Der US-Spieleentwickler und der japanische Elektronik-Konzern
haben den Prozess am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien
verloren. Das Gericht entschied, dass die Lootboxen gegen das
Glücksspielgesetz verstoßen. Es handelt sich jedoch um eine
eigenständige Entscheidung, die keine weiteren Auswirkungen auf die
Rechtslage in Österreich in Bezug auf Lootboxen hat. Das
gegenständlich Urteil bezieht sich auf ein konkretes Verfahren, gilt
also nicht für alle Spielerinnen und Spieler in Österreich.
In Österreich werden Zivilprozesse von Fall zu Fall entschieden,
und die Gerichte seien nicht an frühere Entscheidungen gebunden,
führt das Branchenmagazin aus. EA hatte demnach bei österreichischen
Gerichten bisher gemischten Erfolg. So konnte der Spiele-Entwickler
zwei frühere Fälle für sich entscheiden, dieser Fall wurde jedoch in
der Berufung abgelehnt.
"Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden
und glauben, dass sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in
diesem Fall falsch sind", zitierte "Gamesindustry" Electronic Arts.
Allerdings werde man diesmal keine Berufung einlegen. "Aber wir sind
zuversichtlich, dass unsere Spiele kein Glücksspiel darstellen und
dass wir die lokalen Gesetze vollständig einhalten.
Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt haben in
ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden, so auch in einem
anderen Fall, der von demselben Gericht entschieden wurde."
EA musste sich schon bisher mit zahlreichen Klagen von
Anwaltskanzleien herumschlagen. Alleine der Prozessfinanzierer
Padronus verweist auf mehrere tausend Klagen gegen diverse Anbieter
von Computerspielen. Die Begründung: Es handle sich bei den FIFA
Ultimate Team-Paketen um Glücksspiel. Denn die zufälligen Inhalte
dieser Lootboxen würden im Idealfall unter den Spielern teuer
gehandelt. Daher gebe es die Hoffnung auf einen wirtschaftlichen
Vorteil.
Dass die Situation auch international unklar ist, zeigt ein
anderes Beispiel. So verlor der Spiele-Entwickler einen Prozess in
den Niederlanden und wurde laut "Gamesindustry" zu einer Geldstrafe
von 10 Mio. Euro verurteilt. Auch in der Berufung konnte sich EA mit
seiner Begründung nicht durchsetzen. Vor dem niederländischen
Höchstgericht habe Electronic Arts jedoch gesiegt: Demnach
unterliege Lootboxen doch nicht dem Glücksspielgesetz.
fel/tpo/cgh
ISIN JP3435000009
WEB http://www.sony.net/
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Autor: - APA/fel/tpo/cgh
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