EQS-News: 1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre verfassungswidrig (deutsch) |
21.02.2024 06:15:00 |
1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di
Fabio zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten
Netzbetreibers wäre verfassungswidrig
EQS-News: 1&1 AG / Schlagwort(e): Studie
1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di
Fabio
zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten
Netzbetreibers
wäre verfassungswidrig
21.02.2024 / 06:14 CET/CEST
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Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio
zeigt:
Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten
Netzbetreibers wäre
verfassungswidrig
Montabaur, 21. Februar 2024. Nach dem Wegfall von E-Plus in 2014 hat
Deutschland mit dem Start des 1&1 Mobilfunknetzes wieder vier
Anbieter. 1&1
setzt als erster Netzbetreiber in Europa vollständig auf die
neuartige
Open-RAN-Technologie - cloud-nativ, unabhängig von spezialisierten
Herstellern wie HUAWEI und bereit für Anwendungen in Echtzeit.
Um sein Netz wettbewerbsfähig zu betreiben und die Innovationskraft
der
modernen Netzarchitektur auszuschöpfen, benötigt 1&1 wie jeder
andere
Netzbetreiber eine angemessene Frequenzausstattung. Diese ist für
die
zeitgemäße Versorgung von Kundinnen und Kunden unabdingbar. Ab
Januar 2026
stehen im regulären Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Frequenzen
zur erneuten Zuteilung an die Netzbetreiber zur Verfügung.
In einem aktuellen Konsultationspapier wurde durch die BNetzA
erstmals
anstatt der bisher üblichen Auktion eine sogenannte Verlängerung
bestehender
Frequenznutzungsrechte an Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica
erwogen.
1&1 als Neueinsteiger würde hingegen keinen Zugang zu weiteren
Frequenzen
erhalten.
Die Ergebnisse eines im Auftrag von 1&1 erstellten Gutachtens des
renommierten Staatsrechtslehrers und ehemaligen
Bundesverfassungsrichters
Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio - " Frequenzzuteilung
als
Verfassungsproblem - Chancengleicher Wettbewerb und
Vertrauensschutz" -
zeigen klar: Eine Verlängerung von Frequenzen allein zugunsten der
etablierten Netzbetreiber verstößt gegen Verfassungsrecht und würde
1&1
unrechtmäßig diskriminieren. Denn die Zuteilung von Frequenzen als
knappes
Gut sowie die Regulierung von Telekommunikationsnetzen ist
verfassungsrechtlich gebunden. Die strikte Gleichbehandlung aller
Markteilnehmer ist in Grundgesetz, EU-Recht und
Telekommunikationsgesetz
verankert und verpflichtet die Regulierung zu einem chancengerechten
und
wettbewerbsfördernden Vergabeverfahren.
"Aus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen
Neueinsteiger im
Jahr 2019 resultiert eine zusätzliche Regulierungsverantwortung.
Eine
Verlängerung von Frequenznutzungsrechten der etablierten
Netzbetreiber ohne
Berücksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die
Grundsätze des
Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes verstoßen und wäre
unter
mehreren Gesichtspunkten verfassungswidrig", so Professor Udo Di
Fabio.
Eine einseitige Verlängerung von Frequenznutzungsrechten an die
etablierten
Netzbetreiber um fünf, respektive acht Jahre, wäre nicht lediglich
als
Übergangsentscheidung, sondern als Ermessensfehlgebrauch
einzustufen, so das
Gutachten.
"Als vierter Netzbetreiber wollen wir den Wettbewerb beleben und
Innovationen schaffen. Dafür benötigen wir wie jeder andere
Netzbetreiber
eine angemessene Frequenzausstattung. Nur so sind wir in der Lage,
unsere
Kunden marktgerecht zu versorgen und die Vorteile der neuartigen
Open
RAN-Technologie auszuspielen", so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG.
"Wir
stehen Alternativen zur erprobten Versteigerung offen gegenüber,
solange wir
fair behandelt werden. Dass mit dem vorhandenen Funkspektrum auch in
Deutschland wieder vier Netze parallel betrieben werden können,
zeigen alle
anderen großen europäischen Länder wie Großbritannien, Frankreich,
Polen,
Spanien und Italien, in denen vier Mobilfunknetze Standard sind."
Über die 1&1 AG
Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit
Sitz in
Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United
Internet AG.
1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig
virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen
Open-RAN-Technologie.
Neben einem umfassenden Portfolio an Mobilfunkprodukten bietet das
Unternehmen Breitbandanschlüsse an, die zumeist auf dem
deutschlandweiten
Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel basieren sowie
Mehrwert-Anwendungen
wie Heimvernetzung/ Smart Home, Online-Storage, Video-on-Demand und
IPTV.
Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert,
sprechen die
Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.
Pressekontakt
Robin Schmidt
Mail: presse@1und1.de
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