ROUNDUP: EU-Parlament gibt grünes Licht für KI-Gesetz |
13.03.2024 12:41:00 |
STRASSBURG (dpa-AFX) - Das EU-Parlament gibt grünes Licht für
schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen
Union. Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Straßburg
mehrheitlich für das Gesetz. Nach Angaben des Parlaments handelt es
sich um das weltweit erste KI-Gesetz. Demnach sollen KI-Systeme
künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher
die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen
die Anforderungen sein.
Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis
maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach
Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht.
Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel
können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller
und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten.
Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer
Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische
Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.
Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission
aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich
gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im
Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach
strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen
EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört
beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten ("Social
Scoring"). Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in China in
Verhaltenskategorien eingeteilt. Und auch eine Emotionserkennung am
Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht
geben.
Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel
durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll grundsätzlich
nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und
andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im
öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie
Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.
Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft
treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern
im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine
Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der
EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.
Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst
schrittweise verbotene Systeme außer Betrieb nehmen müssen. Nach
zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt
sein.
Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschließen, wenn
Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können
Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die
Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden
beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und
gegebenenfalls Strafen verhängen./svv/DP/mis
ISIN DE0007164600 US02079K3059 US0378331005 US5949181045 US30303M1027
AXC0177 2024-03-13/12:41
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Autor: - dpa-AFX
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