Streit um Tesla-Camp: Kosten für Anwälte werden nicht veröffentlicht |
15.05.2024 10:18:00 |
POTSDAM (dpa-AFX) - Das Innenministerium in Brandenburg lehnt eine
Veröffentlichung der Anwaltskosten im Streit um das Protest-Camp am
Tesla-Werk in Grünheide ab. "Aussagen zu konkreten
Kosten zur Rechtsverfolgung können wir Ihnen nicht nennen", schrieb
ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag auf Anfrage. Er
verwies auf eine Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2019. Demnach stehe in einem solchen
Fall der presserechtliche Auskunftsanspruch hinter der
Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts zurück.
Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte im April eine mehrseitige
Beschwerdebegründung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
eingereicht. Darin ging es darum, warum die Auflagen gegen das Camp
gerechtfertigt seien. An der Begründung arbeitete auch eine Kanzlei
mit.
Doch warum braucht das Land überhaupt externen juristischen
Sachverstand? Es könne "Anwendungsfälle geben, in denen die
Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene
Aufgabenerfüllung erforderlich und gemäß den haushaltsrechtlichen
Vorgaben wirtschaftlich ist", erklärte der Ministeriumssprecher. Die
Prüfung der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit obliegt dabei in
Verwaltungsrechtsstreitigkeiten der Behörde, die das Land vertritt.
Im aktuellen Fall ist das das Innenministerium des Landes.
Das Verwaltungsgericht hatte vor Wochen die polizeilichen Auflagen
für das Protestcamp am Rande der Fabrik kassiert. Das Gericht
begründete die Entscheidung damit, dass die Auflagen nicht
ausreichend begründet gewesen seien und die Schutzwürdigkeit des
Protestes nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Dagegen hatte
die Polizei Beschwerde beim OVG eingereicht. Eine Entscheidung steht
nun aus. Die Polizei hatte von den Aktivisten unter anderem
gefordert, die Baumhäuser aus Sicherheitsgründen
abzubauen./wpi/DP/zb
ISIN US88160R1014
AXC0178 2024-05-15/10:18
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Autor: - dpa-AFX
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