GNW-Adhoc: MiddleGround Capital unterzeichnet Investmentvereinbarung mit STEMMER IMAGING AG und kündigt Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an |
22.07.2024 13:05:00 |
^DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT
IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG,
JAPAN,
NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN
JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND
VORSCHRIFTEN
DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
* Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie
entspricht
einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli
2024
* STEMMER und MiddleGround schließen Investmentvereinbarung ab, um
langfristige Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen
* MiddleGround hat sich durch einen Aktienkaufvertrag mit dem
Großaktionär
PRIMEPULSE und unwiderrufliche Zusagen von Aktionären, ihre Aktien
im Rahmen
des Angebots anzudienen, einen Anteil von ca. 77,7 % aller
ausstehenden
Aktien an STEMMER gesichert
* Die Annahmefrist für die Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien wird
voraussichtlich kurzfristig beginnen, sobald die BaFin die
Angebotsunterlage
gebilligt hat
* MiddleGround beabsichtigt, STEMMER nach Vollzug des
Übernahmeangebots von
der Börse zu nehmen
LEXINGTON, Ky., July 22, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- MiddleGround
Capital
(https://middleground.com/) ("MiddleGround"), eine Private
Equity-Gesellschaft
mit Sitz in Lexington, Kentucky, USA, hat heute zusammen mit der
Blitz 24-884 AG
(künftig: Ventrifossa BidCo AG) ("Bieterin"), einer
Holdinggesellschaft, die von
Fonds kontrolliert wird, die von MiddleGround verwaltet oder beraten
werden,
ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") zu einem Preis von EUR
48,00 je Aktie
in bar für alle ausstehenden Aktien der STEMMER IMAGING AG
("STEMMER" oder die
"Gesellschaft") (ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) abzugeben. STEMMER
ist ein
führender Anbieter von Lösungen für maschinelles und künstliches
Sehen.
In diesem Zusammenhang haben MiddleGround und STEMMER eine
Investmentvereinbarung abgeschlossen, um zusätzliche langfristige
Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen. Der Angebotspreis
entspricht einer
Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024 und
einer Prämie
von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der
STEMMER-Aktie der
vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Das
Übernahmeangebot
steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen, insbesondere
der
behördlichen Freigaben. Es wird keine Mindestannahmeschwelle
vorsehen.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat sich MiddleGround
bereits
unwiderruflich einen Anteil von rund 69,4% aller ausstehenden Aktien
durch einen
Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE
("PRIMEPULSE")
gesichert. In dem Aktienkaufvertrag hat sich PRIMEPULSE
verpflichtet, die
Mehrheit ihrer Anteile an der Gesellschaft zu veräußern und den Rest
in die
Bieterin einzubringen und damit mittelbar als Minderheitsaktionär an
der
Gesellschaft beteiligt zu bleiben.
Darüber hinaus haben sich Aktionäre, die zusammen rund 8,3 % aller
ausstehenden
Aktien halten, einschließlich der Mitglieder des Vorstands von
STEMMER,
unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen
gehaltenen
STEMMER-Aktien anzunehmen.
Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt MiddleGround,
STEMMER von der
Börse zu nehmen, was unter anderem durch ein Delisting erfolgen
könnte.
?Wir sind davon überzeugt, dass unsere langjährige Erfahrung im
Bereich Value-
Add-Distribution uns zu einem bewährten Partner für den Ausbau der
führenden
Position von STEMMER IMAGING im Bereich der industriellen
Bildverarbeitung
macht", sagte John Stewart, Managing Partner von MiddleGround
Capital. ?Wir
freuen uns darauf, eng mit dem Team zusammenzuarbeiten, um die
Präsenz des
Unternehmens auf dem europäischen Markt auszubauen und seine
Reichweite in den
USA und weltweit zu vergrößern."
?Wir sind von Unternehmen, die vom Rückenwind der Industrie 4.0
profitieren,
überzeugt. Damit sind wir perfekt positioniert, um STEMMER IMAGING
zu helfen,
die nächste Phase seines Potenzials zu erreichen", sagte Alex van
der Have,
Managing Director und Head of Europe bei MiddleGround Capital.
?Während STEMMER
IMAGING bereits eine klare Führungsposition im Bereich der
industriellen
Bildverarbeitung einnimmt, sehen wir Potenzial für ein
beschleunigtes Wachstum,
sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten."
"MiddleGround Capital ist ein professioneller, unternehmerisch
denkender Partner
mit hoher operativer Expertise, der die Erfolgsfaktoren für unser
Geschäft sehr
gut versteht und STEMMER bei ihrer weiteren Entwicklung und
Wachstumsstrategie
nachhaltig fördern kann", sagt Arne Dehn, CEO von STEMMER. "Wir
begrüßen daher
die Vereinbarung mit MiddleGround Capital im Sinne unserer
Mitarbeiter, Kunden,
Lieferanten und Aktionäre."
"Wir freuen uns über das große Interesse von MiddleGround Capital an
der
Weiterentwicklung von STEMMER", sagte Klaus Weinmann, Vorsitzender
des
Aufsichtsrats von STEMMER und CEO von PRIMEPULSE. "STEMMER hat sich
in den
letzten Jahren sehr positiv entwickelt und ist nunmehr bereit für
den nächsten
Wachstumsschritt."
Das Übernahmeangebot wird nach Maßgabe einer Angebotsunterlage
erfolgen, die von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu
genehmigen ist.
Diese Angebotsunterlage wird nach Erhalt der Genehmigung durch die
BaFin
veröffentlicht; zu diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche
Annahmefrist. Die
Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen
englischen
Übersetzung) und weitere das Übernahmeangebot betreffende
Informationen werden
auf der folgenden Internetseite veröffentlicht:
www.project-oculus.de
(http://www.project-oculus.de).
Berater
Jefferies fungiert als exklusiver Finanzberater und Clifford Chance
als
Rechtsberater von MiddleGround Capital.
Über die STEMMER IMAGING AG
Die STEMMER IMAGING AG ist das international führende Systemhaus für
Bildverarbeitungstechnologie. Mit seinem umfassenden
Engineering-Know-how bietet
die STEMMER IMAGING AG das gesamte Spektrum an
Bildverarbeitungsdienstleistungen
für industrielle und nicht-industrielle Anwendungen an - von Value
Added
Services bis hin zur Entwicklung von Subsystemen und eigenen
Produkten, auf der
Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Weitere
Informationen finden
Sie unter: https://www.stemmer-imaging.com/
Über MiddleGround
MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz
in Lexington,
Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über 3,5 Mrd. USD.
MiddleGround Capital
tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in
den
Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet
eng mit
seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um
durch einen
praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu
steigern und
langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Weitere
Informationen finden
Sie unter: https://middleground.com/.
Über PRIMEPULSE SE
PRIMEPULSE ist die Investmentgesellschaft der Gründer des im TecDAX
notierten
IT-Dienstleisters CANCOM und investiert schwerpunktmäßig in
wachstumsorientierte
IT- und Technologieunternehmen in der DACH-Region. Diese profitieren
von der
langjährigen Erfahrung vom PRIMEPULSE im IT-Umfeld und einem tiefen
Verständnis
für Geschäftsmodelle und Märkte, welches aktiv zur strategischen
Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen eingebracht wird.
Medienkontakte von MiddleGround Capital:
Doug Allen/Maya Hanowitz
Dukas Linden Public Relations
MiddleGround@dlpr.com (mailto:MiddleGround@dlpr.com)
+1 (646) 722-6530
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch ein indirekt ein
Angebot zum Kauf
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
Aktien von
STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada,
Hongkong,
Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen
Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und
Vorschriften
dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.
Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der
Angebotsunterlage im
Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren
und
Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot
stehenden
Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie
wichtige
Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland
ansässig
sind und das Übernahmeangebot annehmen möchten, müssen sich über die
einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren,
einschließlich
darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen
erforderlich sind, und
über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt
nicht,
weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder
für Aktionäre
wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung
des
Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser
Jurisdiktionen
kollidieren würde.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik
Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des
Übernahmeangebots
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Das Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen
Informationen
und Dokumente werden nicht von einer ?autorisierten Person" im Sinne
von
Abschnitt 21 des britischen Finanzdienstleistungs- und Marktgesetzes
von 2000
(Financial Services and Markets Act 2000, "FSMA") abgegeben und
wurden auch
nicht von einer solchen Person genehmigt. Dementsprechend werden die
in der
Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente nicht an
die
Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch
nicht an diese
weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung
vor. Die
Übermittlung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen
und
Dokumente ist von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt
21 des FSMA
ausgenommen, da es sich um eine Mitteilung durch oder im Namen einer
juristischen Person handelt, die sich auf eine Transaktion zum
Erwerb der
unmittelbaren Kontrolle über die Geschäfte einer juristischen Person
oder zum
Erwerb von 50 % oder mehr der stimmberechtigten Anteile an einer
juristischen
Person im Sinne von Artikel 62 der FSMA (Financial Promotion) Order
2005
bezieht.
Das hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der
in Artikel
36 Absatz 1(b) des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (Swiss
Financial
Services Act, "FinSA") festgelegten Ausnahmen von der Pflicht zur
Veröffentlichung eines Prospekts in der Schweiz. Keine der in der
Angebotsunterlage enthaltenen Informationen oder sonstige
Informationen, die
sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem
FinSA dar. Weder
wurden noch werden solche Unterlagen oder Informationen bei einer
Schweizer
Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.
°
AXC0131 2024-07-22/13:05
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Autor: - dpa-AFX
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