GNW-Adhoc: MiddleGround Capital unterzeichnet Investmentvereinbarung mit STEMMER IMAGING AG und kündigt Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an
22.07.2024 13:05:00

^DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN,
NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN
JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN
DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
* Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie entspricht
einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024
* STEMMER und MiddleGround schließen Investmentvereinbarung ab, um
langfristige Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen
* MiddleGround hat sich durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Großaktionär
PRIMEPULSE und unwiderrufliche Zusagen von Aktionären, ihre Aktien im Rahmen
des Angebots anzudienen, einen Anteil von ca. 77,7 % aller ausstehenden
Aktien an STEMMER gesichert
* Die Annahmefrist für die Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien wird
voraussichtlich kurzfristig beginnen, sobald die BaFin die Angebotsunterlage
gebilligt hat
* MiddleGround beabsichtigt, STEMMER nach Vollzug des Übernahmeangebots von
der Börse zu nehmen
LEXINGTON, Ky., July 22, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- MiddleGround Capital
(https://middleground.com/) ("MiddleGround"), eine Private Equity-Gesellschaft
mit Sitz in Lexington, Kentucky, USA, hat heute zusammen mit der Blitz 24-884 AG
(künftig: Ventrifossa BidCo AG) ("Bieterin"), einer Holdinggesellschaft, die von
Fonds kontrolliert wird, die von MiddleGround verwaltet oder beraten werden,
ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie
in bar für alle ausstehenden Aktien der STEMMER IMAGING AG ("STEMMER" oder die
"Gesellschaft") (ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) abzugeben. STEMMER ist ein
führender Anbieter von Lösungen für maschinelles und künstliches Sehen.
In diesem Zusammenhang haben MiddleGround und STEMMER eine
Investmentvereinbarung abgeschlossen, um zusätzliche langfristige
Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen. Der Angebotspreis entspricht einer
Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024 und einer Prämie
von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER-Aktie der
vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Das Übernahmeangebot
steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen, insbesondere der
behördlichen Freigaben. Es wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat sich MiddleGround bereits
unwiderruflich einen Anteil von rund 69,4% aller ausstehenden Aktien durch einen
Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE ("PRIMEPULSE")
gesichert. In dem Aktienkaufvertrag hat sich PRIMEPULSE verpflichtet, die
Mehrheit ihrer Anteile an der Gesellschaft zu veräußern und den Rest in die
Bieterin einzubringen und damit mittelbar als Minderheitsaktionär an der
Gesellschaft beteiligt zu bleiben.
Darüber hinaus haben sich Aktionäre, die zusammen rund 8,3 % aller ausstehenden
Aktien halten, einschließlich der Mitglieder des Vorstands von STEMMER,
unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen
STEMMER-Aktien anzunehmen.
Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt MiddleGround, STEMMER von der
Börse zu nehmen, was unter anderem durch ein Delisting erfolgen könnte.
?Wir sind davon überzeugt, dass unsere langjährige Erfahrung im Bereich Value-
Add-Distribution uns zu einem bewährten Partner für den Ausbau der führenden
Position von STEMMER IMAGING im Bereich der industriellen Bildverarbeitung
macht", sagte John Stewart, Managing Partner von MiddleGround Capital. ?Wir
freuen uns darauf, eng mit dem Team zusammenzuarbeiten, um die Präsenz des
Unternehmens auf dem europäischen Markt auszubauen und seine Reichweite in den
USA und weltweit zu vergrößern."
?Wir sind von Unternehmen, die vom Rückenwind der Industrie 4.0 profitieren,
überzeugt. Damit sind wir perfekt positioniert, um STEMMER IMAGING zu helfen,
die nächste Phase seines Potenzials zu erreichen", sagte Alex van der Have,
Managing Director und Head of Europe bei MiddleGround Capital. ?Während STEMMER
IMAGING bereits eine klare Führungsposition im Bereich der industriellen
Bildverarbeitung einnimmt, sehen wir Potenzial für ein beschleunigtes Wachstum,
sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten."
"MiddleGround Capital ist ein professioneller, unternehmerisch denkender Partner
mit hoher operativer Expertise, der die Erfolgsfaktoren für unser Geschäft sehr
gut versteht und STEMMER bei ihrer weiteren Entwicklung und Wachstumsstrategie
nachhaltig fördern kann", sagt Arne Dehn, CEO von STEMMER. "Wir begrüßen daher
die Vereinbarung mit MiddleGround Capital im Sinne unserer Mitarbeiter, Kunden,
Lieferanten und Aktionäre."
"Wir freuen uns über das große Interesse von MiddleGround Capital an der
Weiterentwicklung von STEMMER", sagte Klaus Weinmann, Vorsitzender des
Aufsichtsrats von STEMMER und CEO von PRIMEPULSE. "STEMMER hat sich in den
letzten Jahren sehr positiv entwickelt und ist nunmehr bereit für den nächsten
Wachstumsschritt."
Das Übernahmeangebot wird nach Maßgabe einer Angebotsunterlage erfolgen, die von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen ist.
Diese Angebotsunterlage wird nach Erhalt der Genehmigung durch die BaFin
veröffentlicht; zu diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche Annahmefrist. Die
Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen
Übersetzung) und weitere das Übernahmeangebot betreffende Informationen werden
auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.project-oculus.de
(http://www.project-oculus.de).
Berater
Jefferies fungiert als exklusiver Finanzberater und Clifford Chance als
Rechtsberater von MiddleGround Capital.
Über die STEMMER IMAGING AG
Die STEMMER IMAGING AG ist das international führende Systemhaus für
Bildverarbeitungstechnologie. Mit seinem umfassenden Engineering-Know-how bietet
die STEMMER IMAGING AG das gesamte Spektrum an Bildverarbeitungsdienstleistungen
für industrielle und nicht-industrielle Anwendungen an - von Value Added
Services bis hin zur Entwicklung von Subsystemen und eigenen Produkten, auf der
Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Weitere Informationen finden
Sie unter: https://www.stemmer-imaging.com/
Über MiddleGround
MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington,
Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über 3,5 Mrd. USD. MiddleGround Capital
tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den
Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit
seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen
praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und
langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Weitere Informationen finden
Sie unter: https://middleground.com/.
Über PRIMEPULSE SE
PRIMEPULSE ist die Investmentgesellschaft der Gründer des im TecDAX notierten
IT-Dienstleisters CANCOM und investiert schwerpunktmäßig in wachstumsorientierte
IT- und Technologieunternehmen in der DACH-Region. Diese profitieren von der
langjährigen Erfahrung vom PRIMEPULSE im IT-Umfeld und einem tiefen Verständnis
für Geschäftsmodelle und Märkte, welches aktiv zur strategischen
Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen eingebracht wird.
Medienkontakte von MiddleGround Capital:
Doug Allen/Maya Hanowitz
Dukas Linden Public Relations
MiddleGround@dlpr.com (mailto:MiddleGround@dlpr.com)
+1 (646) 722-6530
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch ein indirekt ein Angebot zum Kauf
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von
STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Hongkong,
Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen
Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und Vorschriften
dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.
Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im
Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren und
Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden
Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig
sind und das Übernahmeangebot annehmen möchten, müssen sich über die
einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren, einschließlich
darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und
über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt nicht,
weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre
wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des
Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen
kollidieren würde.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Das Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen
und Dokumente werden nicht von einer ?autorisierten Person" im Sinne von
Abschnitt 21 des britischen Finanzdienstleistungs- und Marktgesetzes von 2000
(Financial Services and Markets Act 2000, "FSMA") abgegeben und wurden auch
nicht von einer solchen Person genehmigt. Dementsprechend werden die in der
Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente nicht an die
Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese
weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die
Übermittlung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und
Dokumente ist von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA
ausgenommen, da es sich um eine Mitteilung durch oder im Namen einer
juristischen Person handelt, die sich auf eine Transaktion zum Erwerb der
unmittelbaren Kontrolle über die Geschäfte einer juristischen Person oder zum
Erwerb von 50 % oder mehr der stimmberechtigten Anteile an einer juristischen
Person im Sinne von Artikel 62 der FSMA (Financial Promotion) Order 2005
bezieht.
Das hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der in Artikel
36 Absatz 1(b) des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (Swiss Financial
Services Act, "FinSA") festgelegten Ausnahmen von der Pflicht zur
Veröffentlichung eines Prospekts in der Schweiz. Keine der in der
Angebotsunterlage enthaltenen Informationen oder sonstige Informationen, die
sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar. Weder
wurden noch werden solche Unterlagen oder Informationen bei einer Schweizer
Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.
°
AXC0131 2024-07-22/13:05
Autor:  - dpa-AFX
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