Kartellamt: Schärfere Missbrauchsaufsicht für Microsoft |
30.09.2024 13:31:00 |
BONN (dpa-AFX) - Nach Amazon , Google
und Meta hat das Bundeskartellamt auch für Microsoft
eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für
den Wettbewerb" festgestellt. Mit dieser Feststellung ist die Bonner
Behörde nun in der Lage, den weltgrößten Softwarekonzern einer
schärferen Aufsicht zu unterziehen und Geschäftspraktiken, die den
Wettbewerb gefährden, zu untersagen.
Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte, die Produkte
von Microsoft seien in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten
allgegenwärtig. "Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das
Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine
beherrschende Stellung einnimmt." Dazu kämen die Office-Anwendungen
und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote.
"Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je
zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und
Künstliche Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft
durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke
Position untermauert hat."
Ein Sprecher von Microsoft erklärte: "Wir sind uns unserer
Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen
und werden konstruktiv und verantwortungsvoll mit dem
Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten."
Schärfer als das europäische DMA
Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts wird die Aufsicht von
Microsoft über den europäischen Digital Market Act (DMA) hinaus
ausgeweitet. Nach den Bestimmungen des DMA wurde bei Microsoft nur
für Windows und das soziale Netzwerk LinkedIn eine sogenannte
Gatekeeper-Funktion festgestellt. Die Europäische Kommission prüft
noch, ob die Microsoft-Dienste Bing, Edge und Microsoft Advertising
ebenfalls als Gatekeeper-Dienste eingestuft und damit strenger
reguliert werden sollen. Die weit verbreiteten Office-Anwendungen
sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Azure fallen dagegen bislang
nicht unter den Anwendungsbereich des DMA.
Mundt betonte, die Entscheidung des Bundeskartellamts gelte für
Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte.
"Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung
wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht
greift." Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen
mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken
untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb
gefährden./chd/DP/ngu
ISIN US5949181045 US0231351067 US30303M1027 US02079K1079
AXC0150 2024-09-30/13:31
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Autor: - dpa-AFX
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