ROUNDUP: Bundesrat macht Weg für Krankenhausreform frei |
22.11.2024 12:22:00 |
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat macht den Weg für die umstrittene
Krankenhausreform frei. Die Länderkammer ließ das noch von der
Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine
grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland passieren. Eine
Anrufung des gemeinsamen Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag
fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die Reform von
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann damit umgesetzt
werden. Sie soll finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und
mehr Spezialisierung durchsetzen.
Neues Vergütungssystem geplant
Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für
Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent
der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote
bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch
teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen daher auch
neue "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer
beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern
- etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung. Kommen soll
zudem ein milliardenschwerer "Transformationsfonds", um die
Neuorganisation finanziell zu unterstützen.
Lauterbach appellierte an die Länder
In der Sitzung der Länderkammer hatte es eine kontroverse Debatte
gegeben. Lauterbach appellierte kurz vor der Abstimmung an die
Länder, das Gesetz passieren zu lassen. Es gehe um "die einmalige
Chance, Zehntausenden Menschen pro Jahr eine bessere Versorgung
zukommen zu lassen". Bei möglichen Änderungen müsse man sich ehrlich
machen: Dabei gehe es um den Kern der Reform. Wenn diese Änderungen
vorgenommen würden, brauche man die Reform nicht mehr.
Bei der Abstimmung wurde das Votum Thüringens nicht mitgezählt, da
das Land nicht einheitlich abstimmte, wie Bundesratspräsidentin Anke
Rehlinger feststellte.
Mehrere Länder meldeten Kritikpunkte an
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU)
sagte: "Wir brauchen diese Reform, aber es gibt nach wie vor wenige
Punkte, die unbedingt nachgebessert werden müssen." Sonst würde das
Gesetz zu Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft führen. Konkret
gehe es um Änderungen bei Vorgaben zu Fachärzten, die in ländlichen
Regionen derzeit einfach nicht erreichbar seien. Nötig sei "mehr
Beinfreiheit" für die Länder bei der Umsetzung.
Bayern hatte den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
gestellt. Ressortchefin Judith Gerlach (CSU) sagte: "Unser Ziel ist
es, zu dringend notwendigen Nachbesserungen zumindest in zentralen
Punkten des Gesetzes zu kommen." Sie wies auch auf akute Finanznot
bei vielen Kliniken hin. "Der Bund hätte längst ein
Soforthilfeprogramm vorlegen müssen."
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) warnte, es
dürfe nicht passieren, dass bestehende Versorgungsungleichheiten
zwischen Ost und West verschärft werden. Für Baden-Württemberg
monierte der Bevollmächtigte beim Bund, Rudi Hoogvliet (Grüne), man
könne die Folgen der Reform weiterhin nicht seriös abschätzen. Mit
einem Vermittlungsausschuss solle das Vorhaben weder verzögert noch
verhindert werden. Die Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister,
Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, sagte, dies
biete wahrscheinlich die letzte Chance, grobe Fehler zu korrigieren.
Andere Länder warben für Zustimmung
Der rheinland-pfälzische Minister Clemens Hoch (SPD) warb dagegen um
Unterstützung für die Reform und mahnte, das Ergebnis eines
zweijährigen Arbeitsprozesses nicht leichtfertig aufs Spiel zu
setzen. Benötigt würden auch kurzfristige finanzielle Effekte des
Gesetzes. Der niedersächsische Minister Andreas Philippi (SPD)
warnte, wenn die Reform in den Vermittlungsausschuss geschoben
werde, dann sei sie "politisch tot".
Gesetz soll in mehreren Jahren greifen
In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Umgesetzt werden
soll die neue Struktur aber erst über mehrere Jahre bis 2029. Für
die Patientinnen und Patienten wird sie also nicht sofort spürbar.
Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit auch kleiner werden.
Vielen Krankenhäusern machen seit längerem Finanznöte, nicht belegte
Betten und Personalmangel zu schaffen. Die Länder und die
Klinkbranche hatten auch eine Überbrückungsfinanzierung für die
Krankenhäuser bis zum Greifen der Reform
gefordert./sam/cab/hoe/DP/nas
ISIN DE0005785604
AXC0131 2024-11-22/12:22
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Autor: - dpa-AFX
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