ROUNDUP: Erfolglose Verfassungsbeschwerden zu Strompreisbremse |
28.11.2024 10:21:00 |
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um die Abschöpfung von
Überschusserlösen im Zuge der Strompreisbremse sind 22 betroffene
Ökostromerzeuger am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre
Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg, wie das Gericht in
Karlsruhe entschied. In der Ausnahmesituation habe die Umverteilung
der erzielten Überschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen
den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern
hergestellt. (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).
Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es,
Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu
entlasten. Ein Teil des Stromverbrauchs wurde dabei zu einem
festgelegten, günstigeren Preis angeboten. Zur Mitfinanzierung der
Preisbremse wurden die damals entstandenen Überschusserlöse von
Stromerzeugern teils abgeschöpft.
Mit Überschusserlösen oder Zufallsgewinnen sind Gewinne gemeint, die
damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen.
Ursache waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen
Angriffskriegs. Weil Gaskraftwerke oft als teuerste Kraftwerke am
Strommarkt den Preis für alle anderen Kraftwerke setzen,
profitierten auch andere Erzeugungsarten von den hohen Preisen,
während ihre Kosten etwa gleich blieben. Die Überschusserlöse wurden
vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 teils abgeschöpft.
Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und
Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die
Abschöpfung für verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise
sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu
finanzieren./jml/skf/DP/jha
ISIN DE000ENAG999 DE0007037129 DE000UNSE018
AXC0096 2024-11-28/10:21
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Autor: - dpa-AFX
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