EQS-Adhoc: Allianz SE: Änderung der Dividendenpolitik (deutsch) |
09.12.2024 19:36:00 |
Allianz SE: Änderung der Dividendenpolitik
EQS-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Dividende
Allianz SE: Änderung der Dividendenpolitik
09.12.2024 / 19:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der
Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS
Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die Allianz SE hat heute eine Änderung ihrer Dividendenpolitik und
deren
Umwandlung in eine erweiterte Kapitalmanagementpolitik beschlossen.
Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen
Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.
1. Die regelmäßige Dividendenausschüttung beträgt nach wie vor 60 %
des
(auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz
Konzerns, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus
Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen,
Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie
nicht-operative Marktbewegungen.
2. Im Interesse einer attraktiven Ausschüttungspolitik strebt die
Allianz
SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des
Vorjahreswerts an.
3. Darüber hinaus wird die Allianz in den Jahren 2025 - 2027
durchschnittlich mindestens 15% des (auf Anteilseigner entfallenden)
Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, wie oben definiert,
zusätzlich
an die Anteilseigner zurückgeben, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.
Hinweis:
* Diese Kapitalmanagementpolitik spiegelt die gegenwärtige
Zielsetzung von
Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden.
* Die Politik gilt vorbehaltlich des Ausbleibens eines bedeutenden
Gewinn-
oder Kapitalereignisses. Bei Ausübung seines Ermessens wird der
Vorstand
insbesondere den Gewinn des Allianz Konzerns, seine Finanzlage, die
anwendbaren Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, wie z. B. eine
Solvency-II-Kapitalquote von über 150 %, die vorherrschenden
Betriebs-
und Finanzmarktbedingungen und das allgemeine wirtschaftliche Umfeld
berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen kann die zusätzliche
Kapitalrückgabe auch die Mindestquote von 15 % übersteigen.
* Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr
entsprechende
Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus,
wobei
jedes dieser Gremien von dieser Ausschüttungspolitik unter den dann
vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende
entscheidet
die Hauptversammlung.
Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend
angegebenen
Vorbehalten.
Ende der Insiderinformation
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen
oder
Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des
Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und
Ungewissheiten
unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder
Ereignisse
können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen
ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen.
Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben,
einschließlich
der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine
wirtschaftliche
Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und
-märkten der
Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere
Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative
Publizität, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten
in Bezug
auf die Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die
Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und
Schwere der
versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus
Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der
Schadenaufwendungen, (v)
Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (vi)
Stornoraten, (vii)
die Ausfallrate von Kreditnehmern, (viii) Änderungen des
Zinsniveaus, (ix)
Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x)
Gesetzes-
und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher
Regelungen, (xi)
die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit
zusammenhängender
Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die
allgemeinen
Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler,
regionaler,
nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser
Veränderungen können
durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Allianz übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung
enthaltenen
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2047369 09.12.2024 CET/CEST
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AXC0247 2024-12-09/19:36
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Autor: - dpa-AFX
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