Ministerium: Kraftwerksgesetz kommt nicht mehr |
11.12.2024 15:05:00 |
BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)
begräbt seine Pläne für ein neues Kraftwerksgesetz in dieser
Legislaturperiode. Die Umsetzung des geplanten Gesetzes zur
Förderung neuer Gaskraftwerke sei leider nicht mehr möglich, dazu
fehlten die erforderlichen Mehrheiten, teilte das
Wirtschaftsministerium mit. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es,
die Unionsfraktion habe klargemacht, dass sie das Gesetz und den
zügigen Zubau der Kraftwerke ablehne. Nach dem Bruch der
Ampel-Koalition im November haben SPD und Grüne keine Mehrheit im
Parlament mehr.
Die Umstellung des Stromsystems auf erneuerbare Energien erfordere
den Zubau von flexiblen Kapazitäten, teilte das Ministerium weiter
mit. "Für den Zubau dieser flexiblen Kraftwerkskapazitäten lag ein
fertiges Gesetz auf dem Tisch - das Kraftwerkssicherheitsgesetz - es
ist mit der EU-Kommission verhandelt", sagte ein Sprecher. "Die
Umsetzung ist nun leider nicht mehr möglich, dazu fehlen die
erforderlichen Mehrheiten. Deshalb konzentrieren wir uns jetzt auf
das, was machbar ist."
Lange Verzögerungen drohen
Die neuen Gaskraftwerke sollen künftig einspringen, wenn der
Strombedarf durch erneuerbare Energien nicht zu decken ist - in
"Dunkelflauten", wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht. Die
Gaskraftwerke sollen später auf klimafreundlicheren Wasserstoff
umgestellt werden. Das Ministerium schätzte die Kosten für die
staatliche Förderung auf etwa 17 Milliarden Euro über einen Zeitraum
von 2029 bis 2045.
Erste Ausschreibungen zum Bau neuer Kraftwerke sollte es eigentlich
im ersten Halbjahr 2025 geben, so lautete das Ziel des Ministeriums.
Erste neue Kraftwerke sollten 2030 in Betrieb genommen werden.
Diese Ziele sind nun nicht mehr zu halten. Damit droht auch der
Zeitplan für den Kohleausstieg zu wackeln. Die neuen Gaskraftwerke
sollen Kohlekraftwerke ersetzen. Bislang ist ein um acht Jahre auf
2030 vorgezogener Ausstieg nur im Rheinischen Revier beschlossen.
Habeck rechnet mit einem vorgezogenen, marktgetriebenen
Kohleausstieg auch in Ostdeutschland. Hintergrund ist eine steigende
CO2-Bepreisung. Dies könnte Kohlekraftwerke zunehmend unrentabler
machen.
Zwei Beschlüsse im Energiebereich
Zumindest Betreiber sogenannter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sollen
nun mehr Planungssicherheit erhalten. Sie könnten auch dann
gefördert werden, wenn ihre Anlage erst nach 2026 in Betrieb geht.
Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hat das Kabinett beschlossen.
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind die Erzeugung von Strom und
Wärme in einer Anlage gekoppelt. Um nach dem KWKG gefördert zu
werden, mussten Anlagen bisher bis Ende Dezember 2026 in Betrieb
genommen werden. Durch die Änderung muss nun bis Ende 2026 nur ein
gewisser Planungsstand der Anlagen vorliegen. Gleiches gilt für
Wärmenetze und Wärmespeicher, die über das KWKG gefördert werden.
Das Kabinett hat auch bei den Vorschriften zur Bio-Energie
Änderungen beschlossen. Das sogenannte Biomassepaket des
Bundeswirtschaftsministeriums soll die Förderung für Biogasanlagen
mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz flexibler machen. Dazu
gehöre auch, dass die Ausschreibungsmengen 2025 und 2026 moderat
stiegen, teilte das Ministerium mit.
"Es ist gut, dass doch noch Bewegung in die Sache kommt", sagte
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU). "Wir brauchen schnellstmöglich eine rechtssichere
Lösung, weil Stadtwerke die notwendigen KWK-Anlagen nur dann planen,
finanzieren und bauen können, wenn sie Investitionssicherheit
haben."/rgr/DP/jha
ISIN DE000ENAG999 DE0007037129 DE000UNSE018
AXC0191 2024-12-11/15:05
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Autor: - dpa-AFX
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