ROUNDUP: Mehr Warnung per App - Bund legt neue Vorsorgestrategie vor |
11.12.2024 15:48:00 |
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund will die Bevölkerung künftig besser vor
Extremwetterereignissen warnen. Das geht aus der neuen
Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung hervor, die das
Kabinett an diesem Mittwoch verabschiedet hat. Sie legt erstmals
messbare und damit verbindlichere Ziele für den Umgang mit
Ereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser fest, die
durch den Klimawandel immer häufiger und heftiger werden. Ein
Überblick über die wichtigsten Punkte:
Mehr Nutzer für die Warn-App NINA
Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 war die Bilanz
verheerend. Mindestens 135 Menschen starben, Tausende verloren ihr
Hab und Gut. Schon nach kurzer Zeit war klar: Viele haben sich nicht
in Sicherheit gebracht, weil sie nicht rechtzeitig vor den Fluten
gewarnt worden waren.
Ein Versagen, das sich nach dem Willen der Bundesregierung nicht
wiederholen soll: Bis 2030 will der Bund die Warnsysteme im Falle
von Extremwetter deutlich ausbauen und ihre Reichweite erhöhen.
Trotz bereits bestehender Vorkehrungen - wie etwa Warnungen über den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder Sirenen - gebe es immer noch
"Lücken in der technischen Übermittlung von Warnmeldungen", wie es
im Strategiepapier heißt.
Deshalb soll unter anderem die Zahl der Nutzer der bundesweiten
Warn-App NINA bis Ende des Jahrzehnts von aktuell etwa zwölf auf 16
Millionen Nutzer wachsen. Das wäre ein Anstieg um 30 Prozent - der
unter anderem durch mehr Aufklärung gelingen soll. Die zentrale
Hürde bislang: Die App, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) anbietet, muss von Nutzern aktiv aufs Handy
geladen und installiert werden - sonst gibt es keine Warnung.
Grünere Städte gegen extreme Hitze
Um Menschen künftig besser vor extremer Hitze zu schützen und
kühlende Orte zu schaffen, sollen die Städte grüner werden. In der
Nähe von Wohn- und Arbeitsorten soll die Bevölkerung diese
Grünflächen "in einer fußläufig leicht zu bewältigenden Distanz"
erreichen können. Diese Erreichbarkeit von Grünflächen soll bis 2030
"mindestens stabil" gehalten werden und für das Stadtgebiet und
Umgebung aller Städte ab 10.000 Einwohnern Pflicht sein. In
Gebieten, in denen aufgrund besonderer Hitzegefährdung ein
vorrangiger Handlungsbedarf besteht, sollen die Grünflächen nicht
nur stabil bleiben, sondern ausgebaut werden.
Daneben will der Bund auch Maßnahmen gegen die Versiegelung von
Flächen treffen. Zugebaute und undurchlässige Böden bergen etwa im
Falle von Starkregen ein hohes Risiko, weil das Wasser nicht
abfließen kann. Deshalb soll der Flächenverbrauch bis 2030 auf unter
30 Hektar pro Tag verringert werden. Zum Vergleich: Von 2019 bis
2022 waren in Deutschland laut amtlicher Statistik des Bundes im
Schnitt jeden Tag rund 52 Hektar als Verkehrs- und Siedlungsflächen
neu ausgewiesen worden.
Besserer Umgang mit Wasser
Ein effizienter Umgang mit Wasser ist entscheidend für die Anpassung
an die Folgen der Klimakrise. In Deutschland haben die verfügbaren
Wasserressourcen in den vergangenen Jahren abgenommen. Die neue
Strategie legt fest, dass über einen längeren Zeitraum nicht mehr
als 20 Prozent der verfügbaren Wassermenge genutzt werden darf.
Dabei habe die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser "oberste
Priorität". Die international anerkannte Schwelle von 20 Prozent
liefert einen Anhaltspunkt, ob die Nutzung der Wasserressourcen
nachhaltig ist oder Wasserknappheit herrscht. In Deutschland ist sie
den Angaben zufolge seit 2007 nicht mehr überschritten worden.
Mehr Sicherheit für Landwirte
Gute Wassermanagementkonzepte sollen auch die Betriebe von
Landwirten zukunftssicher machen. Die Strategie legt fest, dass die
Erträge der Bauern bis 2030 - und im nächsten Schritt bis 2050 - in
Deutschland klimawandelbedingt nicht stärker schwanken dürfen als
bisher.
Auch die Widerstandsfähigkeit der Betriebe gegen die Auswirkungen
des Klimawandels soll stabil gehalten werden. Dazu soll die
finanzielle Förderung von Landwirten so gesteuert werden, dass sie
stärker als bisher der Klimaanpassung dient.
Deutlich mehr Klimavorsorgekonzepte in den Kommunen
Das Papier sieht außerdem vor, dass bis 2030 in 80 Prozent der
Gemeinden, die gesetzlich dazu verpflichtet sind,
Klimaanpassungskonzepte vorliegen müssen. Eine genaue Anzahl der
Kommunen, die einer solchen Pflicht unterliegen, gibt es nach
Angaben des Umweltministeriums derzeit nicht. Es sei aber davon
auszugehen, dass dies einen Großteil der Kommunen betreffen werde,
heißt es. Schätzungen zufolge haben bislang nur etwa zehn bis 15
Prozent der Kommunen und etwa 26 Prozent der Landkreise Konzepte
dieser Art erarbeitet.
Schäden in Höhe von 145 Milliarden Euro - Kritik von Verband
Auch mit Verabschiedung der neuen Strategie bleibt die Kernfrage
nach der künftigen Finanzierung von klimawandelbedingten Kosten
offen. Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte, dass in
Deutschland durch die Klimafolgen seit dem Jahr 2000 Schäden in Höhe
von 145 Milliarden Euro entstanden seien. Durch Vorsorge wolle der
Bund die Schäden in Grenzen halten. Aber das allein wird Experten
zufolge nicht reichen. Auch der Verband kommunaler Unternehmen
(VKU), dessen Mitglieder rund 90 Prozent der Einwohner Deutschlands
mit Trinkwasser versorgen, mahnte einen Finanzierungsplan an. Ein
bereits seit längerem diskutierter Vorschlag, die Klimaanpassung als
gemeinsame Finanzierungsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz
zu verankern, hat sich bislang nicht durchsetzen können.
Messbarkeit der Ziele und Bedeutung für künftige Bundesregierung
Klimaanpassungsstrategien gibt es bereits seit dem Jahr 2008 und
wurden seitdem immer wieder fortgeschrieben. Ein möglicher
politischer Machtwechsel ab dem kommenden Jahr hätte zunächst keine
Auswirkungen auf die Gültigkeit der nun beschlossenen Strategie. Sie
gilt so lange weiter, bis eine künftige Regierung eine neue
beschließt. Nach vier Jahren soll die jetzige Strategie ohnehin
weiterentwickelt werden - so steht es im Klimaanpassungsgesetz. Auch
die Erfüllung der erstmals verbindlich formulierten Ziele sollen
Bund und Länder bis dahin gemeinsam kontrollieren. Werden die Ziele
allerdings verfehlt, sind laut Lemke keine Sanktionen
vorgesehen./DP/jha
AXC0204 2024-12-11/15:48
|
Autor: - dpa-AFX
|
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet. |
|
|
DAX | 19.848,77 | -35,98 | -0,18% |
TecDax | 3.427,73 | 13,92 | 0,41% |
MDAX | 25.705,25 | 155,48 | 0,61% |
Dow Jones (EOD) | 43.297,03 | 390,08 | 0,91% |
Nasdaq 100 | 21.797,65 | 294,48 | 1,37% |
S & P 500 (EOD) | 6.040,04 | 65,97 | 1,10% |
SMI | 11.488,28 | 103,36 | 0,91% |
|
EUR/US$ | 1,0394 | -0,00 | -0,08% |
EUR/Yen | 163,8672 | 0,41 | 0,25% |
EUR/CHF | 0,9360 | -0,00 | -0,01% |
EUR/Brit. Pfund | 0,8304 | 0,00 | 0,17% |
Yen/US$ | 0,0063 | 0,00 | -0,33% |
CHF/US$ | 1,1105 | -0,00 | -0,12% |
|
baha Brent Indication | 73,65 | 0,00 | 0,00 |
Gold | 2.627,55 | 10,49 | 0,40% |
Silber | 29,73 | 0,12 | 0,39% |
Platin | 941,08 | -7,05 | -0,74% |
|
|
|