EQS-Adhoc: Aareal Bank AG: Die Aareal Bank AG beschließt, alle berechtigten Gläubiger ihrer Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN: DE000A1TNDK2) einzuladen, diese zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen. (deutsch) |
14.01.2025 11:09:00 |
Aareal Bank AG: Die Aareal Bank AG beschließt, alle berechtigten
Gläubiger ihrer Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN:
DE000A1TNDK2) einzuladen, diese zum Kauf gegen Barzahlung
anzudienen.
EQS-Ad-hoc: Aareal Bank AG / Schlagwort(e): Anleihe
Aareal Bank AG: Die Aareal Bank AG beschließt, alle berechtigten
Gläubiger
ihrer Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN:
DE000A1TNDK2)
einzuladen, diese zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen.
14.01.2025 / 11:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der
Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS
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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN (ODER AN
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IN ODER ANSÄSSIG IN) DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, DEREN
TERRITORIEN
UND AUSSENGEBIETEN, EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA
ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE VEREINIGTEN STAATEN) ODER IN
(ODER AN
PERSONEN IN ODER ANSÄSSIG IN) ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DER DIE
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DIESE ANKÜNDIGUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN
ANGEBOT
VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER JURISDIKTION DAR.
Die Aareal Bank AG beschließt, alle berechtigten Gläubiger ihrer
Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN: DE000A1TNDK2)
einzuladen,
diese zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen.
Wiesbaden, 14. Januar 2025 - Die Aareal Bank AG hat heute
beschlossen, die
berechtigten Gläubiger der ausstehenden EUR 300.000.000
unbefristeten, nicht
kumulativen, festverzinslichen und rückzahlbaren zusätzlichen
Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN: DE000A1TNDK2) (die
"Schuldverschreibungen")
einzuladen, alle ihre Schuldverschreibungen zum Kauf durch die
Aareal Bank
AG gegen Barzahlung anzudienen (das "Angebot"). Das Angebot wird zu
den
Bedingungen des Tender Offer Memorandums vom 14. Januar 2025 (das
"Tender
Offer Memorandum") unterbreitet und unterliegt den unten
aufgeführten und im
Tender Offer Memorandum ausführlicher beschriebenen
Angebotsbeschränkungen.
Darüber hinaus hat die Aareal Bank AG heute beschlossen, alle
Schuldverschreibungen, die nach der Abwicklung des Angebots
ausstehen, mit
Wirkung zum 30. April 2025 zu kündigen. Die Aareal Bank AG wird eine
Kündigungserklärung innerhalb der Kündigungsfrist und in
Übereinstimmung mit
den anwendbaren Bestimmungen der Anleihebedingungen veröffentlichen.
Die Annahme des Angebots und die Ausübung des Kündigungsrechts der
verbleibenden Schuldverschreibungen ist u.a. abhängig von der
erfolgreichen
Emission neuer, auf USD lautender Wertpapiere, die als Instrumente
des
zusätzlichen Kernkapitals qualifizieren (die "Neuen
Schuldverschreibungen"),
durch die Aareal Bank AG. Der Vorstand der Aareal Bank AG
beabsichtigt, in
den kommenden Tagen einen Beschluss über die Emission der Neuen
Schuldverschreibungen zu fassen.
Kontakt:
Jürgen Junginger, Head of Investor Relations
WICHTIGER HINWEIS
Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum stellen keine
Aufforderung
zur Teilnahme an dem Angebot in einer Jurisdiktion dar, in der eine
solche
Aufforderung oder eine solche Teilnahme nach den anwendbaren
Wertpapiergesetzen unzulässig ist, oder an eine Person, an die oder
von der
eine solche Aufforderung ausgeht. Die Freigabe, Veröffentlichung
oder
Verbreitung dieser Mitteilung und des Tender Offer Memorandum kann
in
bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen,
in deren
Besitz diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum gelangen,
werden von
der Aareal Bank AG, den Dealer Managern und dem Tender Agent
aufgefordert,
sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu
beachten.
Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten oder
in die Vereinigten Staaten hinein oder unter Verwendung der Post,
von
Mitteln oder Instrumenten des zwischenstaatlichen oder ausländischen
Handels
oder von Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der
Vereinigten
Staaten gemacht und wird auf diesen Wegen auch nicht gemacht werden.
Dies
schließt unter anderem Faxe, elektronische Post, Telex, Telefon,
Internet
und andere Formen der elektronischen Kommunikation ein. Die
Schuldverschreibungen dürfen im Rahmen des Angebots nicht durch
solche
Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von den Vereinigten Staaten
aus oder
innerhalb der Vereinigten Staaten oder von Personen, die in den
Vereinigten
Staaten ansässig oder wohnhaft sind, wie in Regulation S des United
States
Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der
"Securities
Act") definiert, angeboten werden. Dementsprechend werden und dürfen
Kopien
des Tender Offer Memorandum und anderer Dokumente oder Materialien
im
Zusammenhang mit dem Angebot weder direkt noch indirekt per Post
verschickt
oder anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden
(insbesondere auch nicht durch Depotbanken, Verwahrer oder
Treuhänder) in
oder in die Vereinigten Staaten. Jede beabsichtigte Andienung von
Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, die direkt oder
indirekt aus
einer Verletzung dieser Beschränkungen resultiert, ist unwirksam,
und jede
beabsichtigte Andienung von Schuldverschreibungen, die von einer in
den
Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Bevollmächtigten,
Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der aufgrund eines
weisungsgebundenen
Auftragsverhältnisses für einen Auftraggeber handelt und von den
Vereinigten
Staaten aus Anweisungen erteilt, ist ungültig und wird nicht
angenommen.
Jeder Gläubiger von Schuldverschreibungen, der an dem Angebot
teilnimmt,
versichert, dass er nicht in den Vereinigten Staaten ansässig ist
und nicht
von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt, oder dass
er
aufgrund eines weisungsgebundenen Auftragsverhältnisses für einen
Auftraggeber handelt, der außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig
ist und
nicht von den Vereinigten Staaten aus einen Auftrag zur Teilnahme an
dem
Angebot erteilt.
Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum stellen weder ein
Angebot
zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum
Verkauf oder Kauf von Schuldverschreibungen oder anderen
Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Nichts in dieser Mitteilung und dem Tender
Offer
Memorandum stellt ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur
Abgabe
eines Angebots zum Kauf der Neuen Schuldverschreibungen in den
Vereinigten
Staaten oder einer anderen Jurisdiktion dar. Wertpapiere dürfen in
den
Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden,
es sei
denn, sie sind nach dem Securities Act registriert oder von der
Registrierungspflicht befreit. Die Neuen Schuldverschreibungen
wurden und
werden nicht gemäß dem Securities Act oder den Wertpapiergesetzen
eines
Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten
Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt innerhalb der
Vereinigten
Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden.
Kontakt:
Jürgen Junginger, Leiter Investor Relations
Ende der Insiderinformation
14.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aareal Bank AG
Paulinenstr. 15
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 (0)611 348 - 0
Fax: +49 (0)611 348 - 2332
E-Mail: aareal@aareal-bank.com
Internet: www.aareal-bank.com
ISIN: DE000A1TNDK2
WKN: A1TNDK
Börsen: Börse Luxemburg
EQS News ID: 2067417
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2067417 14.01.2025 CET/CEST
ISIN DE000A1TNDK2
AXC0102 2025-01-14/11:09
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Autor: - dpa-AFX
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