EQS-News: Bilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten |
20.01.2025 08:32:00 |
Bilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052
EQS-News: Bilfinger SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Bilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052
20.01.2025 / 08:31 CET/CEST
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Der vom Vorstand der Bilfinger SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats
am 10.
Dezember 2024 beschlossene und am 10. bzw. 20. Dezember 2024
angekündigte
Aktienrückkauf beginnt am 21. Januar 2025 (frühester möglicher
Erwerbszeitpunkt) und endet spätestens am 19. Dezember 2025
(spätester
möglicher Erwerbszeitpunkt). In diesem Zeitraum können maximal bis
zu
1.100.110 eigene Aktien der Bilfinger SE zu einem maximalen
Erwerbspreis
(ohne Erwerbsnebenkosten) von 50 Millionen Euro über die Börse
erworben
werden.
Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen oder an Mitarbeitende
und
Mitglieder des Vorstands der Bilfinger SE sowie an Mitarbeitende und
Organmitglieder von mit der Bilfinger SE verbundenen Unternehmen im
Rahmen
von aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise
Belegschaftsaktienprogrammen
ausgegeben werden (Zweck des Aktienrückkaufs).
Der Vorstand macht bei der Durchführung des Aktienrückkaufs von der
am 20.
April 2023 von der ordentlichen Hauptversammlung der Bilfinger SE
beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. Danach ist der Vorstand der
Bilfinger
SE berechtigt, bis zum 19. April 2028 eigene Aktien bis zu insgesamt
10% des
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals der Bilfinger SE zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf
die
aufgrund der Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen
Aktien
der Bilfinger SE, welche die Bilfinger SE bereits erworben hat und
noch
besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu
keinem
Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Bilfinger SE
entfallen.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt unter Beauftragung eines
Kreditinstitutes und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
(§ 53a
AktG). Der Erwerb eigener Aktien erfolgt im Einklang mit Art. 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052.
Das Kreditinstitut hat sich insofern verpflichtet, den Rückkauf
ausschließlich über die Börse und nach Maßgabe der durch die
ordentliche
Hauptversammlung der Bilfinger SE am 20. April 2023 erteilten
Ermächtigung
sowie den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der
Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 durchzuführen.
Es ist vorgesehen, dass das Kreditinstitut seine Entscheidungen über
den
Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Bilfinger SE entsprechend
Artikel 4
Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig
und
unbeeinflusst von der Bilfinger SE trifft. Das Kreditinstitut ist
verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den
Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
zu erwerben und den Rückkauf ausschließlich in dem Handelssystem
XETRA (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) vorzunehmen. Der Erwerbspreis
(ohne
Erwerbsnebenkosten) je Aktie darf den am Tag des Erwerbs in der
Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis im XETRA Handelssystem der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% überschreiten und
um nicht
mehr als 20% unterschreiten. Insbesondere werden die Aktien der
Bilfinger SE
nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig
getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit
höchsten
unabhängigen Angebots auf dem jeweiligen Handelssystem liegt.
Darüber hinaus
werden an einem Handelstag nicht mehr Aktien als 25% des
durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes auf dem jeweiligen Handelssystem erworben.
Der
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20
Börsentage vor
dem jeweiligen Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich
zulässig,
jederzeit beendet werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm
zusammenhängenden
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach
dem Tag
der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in
aggregierter Form
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Bilfinger SE
gemäß Art. 2
Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die Geschäfte auf
der
Internetseite
www.bilfinger.com/de/investoren/aktie-bond-und-rating/aktienrueckkau
f/
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Mannheim, den 20. Januar 2025
Der Vorstand
20.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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Unternehmen: Bilfinger SE
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68163 Mannheim
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Telefon: +49 (0621) 459-0
Fax: +49 (0621) 459-23 66
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2070147 20.01.2025 CET/CEST
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AXC0059 2025-01-20/08:32
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Autor: - 1052 (deutsch)
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DAX | 21.505,70 | 77,46 | 0,36% |
TecDax | 3.726,10 | 45,78 | 1,24% |
MDAX | 26.420,99 | 32,84 | 0,12% |
Dow Jones (EOD) | 44.556,04 | 134,13 | 0,30% |
Nasdaq 100 | 21.566,92 | 269,34 | 1,26% |
S & P 500 (EOD) | 6.037,88 | 43,31 | 0,72% |
SMI | 12.475,49 | -71,28 | -0,57% |
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EUR/US$ | 1,0377 | -0,00 | -0,02% |
EUR/Yen | 159,2282 | -0,96 | -0,60% |
EUR/CHF | 0,9398 | 0,00 | 0,04% |
EUR/Brit. Pfund | 0,8324 | 0,00 | 0,09% |
Yen/US$ | 0,0065 | 0,00 | 0,46% |
CHF/US$ | 1,1042 | -0,00 | -0,02% |
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baha Brent Indication | 76,26 | -0,51 | -0,67% |
Gold | 2.841,28 | 12,00 | 0,42% |
Silber | 31,62 | 0,33 | 1,04% |
Platin | 971,75 | 8,07 | 0,84% |
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