Buwog - OGH will Ende März über Rechtsmittel von Grasser entscheiden / Verhandlungen zwischen 20. und 25. März - Grasser, Meischberger und Co. reichten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufung ein |
13.02.2025 15:37:00 |
Der Oberste Gerichtshof (OGH) plant die
Buwog-Affäre rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie
weitere Angeklagte wie sein Trauzeuge Walter Meischberger und der
Lobbyist Peter Hochegger bis Ende März abzuschließen. Laut einer
Mitteilung des OGH vom Donnerstag sind die Verhandlungen für den
20., 21., 24. und 25. März 2025 angesetzt. Die Beschuldigten
reichten gegen die im Jahr 2020 verhängten Haftstrafen
Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen beim OGH ein.
Der Ex-Finanzminister wurde im Straflandesgericht Wien am 4.
Dezember 2020 von Richterin Marion Hohenecker zu acht Jahren Haft
verurteilt, Maischberger fasste sieben Jahre Haft aus und Hochegger
sechs Jahre. Den 168 Tage dauernden Verhandlungen gingen sieben
Jahre Ermittlungsarbeit voran, bevor die Hauptverhandlung am 12.
Dezember 2017 begann.
Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme
In der Causa Buwog ging es um die Privatisierung der
Bundeswohngesellschaften während der Amtszeit Grassers. Eine dieser
Gesellschaften war die Buwog. Grasser wurde wegen Untreue,
Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme verurteilt,
Meischberger wegen Beihilfe und Beweismittelfälschung.
Hochegger wurde nicht nur die Beitragstäterschaft zu Grassers
Delikten zur Last gelegt, sondern auch jene zur Bestechung des
früheren Finanzministers durch den damaligen Immofinanz-Chef Karl
Petrikovics und den Ex-Chef der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
(RLB OÖ). Laut dem nicht rechtskräftigem Urteil soll es im Rahmen
der Causa Buwog zu verdeckten Provisionsabsprachen in Höhe von 9,6
Mio. Euro gekommen sein. Und ein Teil davon soll auch bei Grasser
gelandet sein. Und 200.000 Euro sollen bei der Einmietung der Finanz
in den Büroturm Terminal Tower in Linz geflossen sein.
Grasser nannte das Urteil das ein "glattes Fehlurteil" sowie ein
"politisches Urteil". Meischberger warf der Richterin Befangenheit
vor. Die Anwälte von Grasser und Meischberger haben bereits
anlässlich der Urteilsverkündung 2020 angekündigt, wegen der langen
Verfahrensdauer vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen.
hel/fel
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2
WEB http://www.buwog.at
http://www.immofinanz.com
http://www.rlbooe.at
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Autor: - APA/hel/fel
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