OFFIZIELLE KORREKTUR/Streit um Atom-Abrisskosten: Klage erneut abgewiesen |
06.06.2025 19:43:00 |
(In einer früheren Version des Artikels hieß es im letzten Satz des
ersten Absatzes, "Die OLG-Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine
Revision wurde zugelassen." Es muss heißen: "Eine Revision wurde
nicht zugelassen. Die Betreiberin kann jedoch eine
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen." Die
Pressemitteilung war fehlerhaft. Das Gericht hat seine Angaben
korrigiert.)
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Streit um die Kosten für Stilllegung und
Abriss des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die
Betreibergesellschaft mit ihrer Klage gegen Bund und Land auch in
der Berufungsinstanz gescheitert. Eine Verpflichtung zur Erstattung
der Kosten für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs und des
eventuellen Rückbaus des Kraftwerks bestehe nicht, teilte das
Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Es bestätigte damit eine
Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom August 2024. Eine
Revision wurde nicht zugelassen. Die Betreiberin kann jedoch eine
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Anlass der Auseinandersetzung war eine sogenannte Feststellungsklage
der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG).
Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE
und einige Stadtwerke stehen, fordert von Bund und Land unter
anderem die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage sowie von
Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials. Die HKG berief
sich dabei auf eine Klausel in einem 1989 mit Bund und Land
geschlossenen Rahmenvertrag.
Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren
Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das
Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach zahlreichen Problemen sechs
Jahre später stillgelegt worden. Ursprünglich waren für den Rückbau
des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro eingeplant. Vor vier
Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen
Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro./tob/DP/he
ISIN DE0007037129
AXC0211 2025-06-06/19:43
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Autor: - dpa-AFX
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