EQS-News: Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam (deutsch) |
19.06.2025 11:21:00 |
Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24. Juni 2025
wirksam
EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Delisting Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24.
Juni 2025 wirksam
19.06.2025 / 11:21 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent / Herausgeber verantwortlich.
* Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Delisting zum Ablauf der
Angebotsfrist des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC
Capital Partners
* CGM-Aktionäre können Aktien noch bis zum 24. Juni 2025 um 24:00
Uhr MESZ andienen
* Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und
Delisting erfolgt entsprechend unabhängig von der Anzahl der
angedienten Aktien
* Nach Delisting deutlich geringere Finanzberichterstattung und
eingeschränkte Handelbarkeit der Aktien zu erwarten
* Rückzug von der Börse ermöglicht CompuGroup Medical stärkeren
Fokus auf die Umsetzung der langfristigen Innovations- und
Wachstumsstrategie
Koblenz - Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CompuGroup Medical"
oder "CGM") wurde heute von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber
informiert, dass der beantragte Widerruf der Zulassung ihrer Aktien
zum Handel im regulierten Markt unter der ISIN DE000A288904 sowie im
Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zum Ablauf des 24. Juni
2025 wirksam wird.
CompuGroup Medical wird zusätzlich bei den Börsen in Berlin (im
Teilbereich Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München und Stuttgart sowie beim elektronischen
Handelssystem Tradegate Exchange anregen, dass die Aktien des
Unternehmens unverzüglich nach Wirksamkeit des Delisting zum Ablauf
des 24. Juni 2025 nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen
gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem
Zeitpunkt eingestellt werden.
Mit Wirksamkeit des Delisting entfallen künftig alle mit einer
Notierung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
verbundenen Transparenzpflichten, wie insbesondere die
Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von
Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen.
Das geplante Delisting ist Teil einer Partnerschaft von CGM und CVC
Capital Partners ("CVC"), die am 09. Dezember 2024 angekündigt
wurde. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im
Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten
sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren.
Im Rahmen dieser Partnerschaft veröffentlichte CVC ein freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre. Mit dem Vollzug
des Angebots am 2. Mai 2025 trat die strategische Partnerschaft
zwischen CVC und CGM offiziell in Kraft. Anschließend gaben
CompuGroup Medical und CVC die Unterzeichnung einer Vereinbarung
über das Delisting von CGM bekannt. Zu diesem Zweck hat CVC am 23.
Mai 2025 ein öffentliches Delisting-Angebot an alle Aktionäre von
CompuGroup Medical in Höhe von 22,00 Euro in bar abgegeben.
Aktionäre können das Angebot bis zum 24. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ
annehmen. Das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen
Vollzugsbedingungen und wird daher unmittelbar mit Ablauf der
Annahmefrist vollzogen, unabhängig von der Anzahl der angedienten
Aktien.
Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC
veröffentlichten Angebotsunterlage haben die geschäftsführenden
Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup
Medical den Aktionären von CGM empfohlen, das öffentliche
Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen.
Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen
weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von
1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur
Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in
Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen
Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten
im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen
Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren
Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist
die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken,
weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären
Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen.
CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und
vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700
hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für
nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im
Gesundheitswesen.
Wichtige Hinweise
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "CGM-Aktien") dar. Die
endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere
das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen sind
ausschließlich in der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin")
behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des
Delisting-Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckpunkten
abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und
Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem
Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da
sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage
für das Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer
unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten
Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot ist
neben weiteren Informationen im Internet unter
www.practice-public-offer.com veröffentlicht.
Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf der Grundlage
der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes
(BörsG) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der
Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über
grenzüberschreitende Delisting-Erwerbsangebote durchgeführt. Das
Delisting-Erwerbsangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den
rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der
Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit
anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten (soweit
anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder
Zulassungen für das Delisting-Erwerbsangebot eingereicht, veranlasst
oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht
darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen
Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen
und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu
erteilenden Befreiungen wird kein Delisting-Erwerbsangebot, weder
direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in
denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch
teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig
verbreitet werden, in der das Delisting-Erwerbsangebot nach dem
jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen
im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im
Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeit des
Delisting-Erwerbsangebots CGM-Aktien in anderer Weise als gemäß dem
Delisting-Erwerbsangebot über die Börse oder außerbörslich erwerben
oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies
außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den
anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG,
erfolgt und mit der Maßgabe, dass der Delisting-Erwerbsangebotspreis
dergestalt erhöht wird, dass dieser einer etwaig außerhalb des
Delisting-Erwerbsangebots gezahlten höheren Gegenleistung
entspricht. Informationen über entsprechende Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationen werden auch in
einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite
der Bieterin unter www.practice-public-offer.de veröffentlicht.
Das mit dieser Pressemitteilung bekanntgegebene
Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen
Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und
-vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der
Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und
sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den
Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese
Pressemitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, um
den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an
anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich
auf die Bieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen sind in
Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten
Staaten allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie
sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar,
die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus
anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland beziehen.
Das Delisting-Erwerbsangebot wird in den Vereinigten Staaten auf der
Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier 2 Ausnahme von
bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in
seiner jeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet.
Diese Ausnahme ermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und
verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für
Delisting-Erwerbsangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht
oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und befreit den
Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des
Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden darauf
hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen
Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen
des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.
CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in
den Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das
Delisting-Erwerbsangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht,
die ein ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im
Sinne des Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12
des Exchange Act registriert sind. Das Delisting-Erwerbsangebot
erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten
grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme von bestimmten Anforderungen
des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und
sonstigen Vorschriften und Verfahren in der Bundesrepublik
Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den
Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das
Delisting-Erwerbsangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt,
finden diese Gesetze ausschließlich auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz,
Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten
Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche aus diesen
Gesetzen zu.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots
mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den
Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend
auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus
anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein,
Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem
Delisting-Erwerbsangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-
Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen)
durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der
Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär
seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte
und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat)
haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder
dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht
aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es
ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder
seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält,
sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte
"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet.
Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen
Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für
deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für
Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die
meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der
Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von
den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen
abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in
Dokumenten oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage
geäußerten Absichten und Einschätzungen ändern werden.
19.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch
Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Deutschland
Telefon: +49 (0)160 3630362
Fax: +49 (0)261 8000 3200
E-Mail: investor@cgm.com
Internet: www.cgm.com
ISIN: DE000A288904
WKN: A28890
Indizes: SDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2157758
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2157758 19.06.2025 CET/CEST
ISIN DE000A288904
AXC0105 2025-06-19/11:21
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Autor: - dpa-AFX
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