Bankkunden sollen mehr Rechte beim Dispo bekommen |
23.06.2025 12:11:00 |
BERLIN (dpa-AFX) - Wer sein Konto übermäßig überzieht, soll künftig
besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden. Das sieht ein
am Montag veröffentlichter Entwurf des Bundesministeriums für Justiz
und Verbraucherschutz vor. Danach soll der Dispo von der Bank nicht
mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können, sondern mit
einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. Der Kreditgeber
muss außerdem, bevor er zur Eintreibung seiner Forderung die
Zwangsvollstreckung einleitet, anbieten, den in Anspruch genommenen
Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zum vereinbarten Zinssatz
zurückzuzahlen.
Keine Festlegung zur Höhe von Dispozinsen
Der Dispokredit bietet zwar kurzfristige finanzielle Flexibilität,
gehört aber mit seinen vergleichsweise hohen Zinsen zu den teuersten
Kreditformen. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag prüfen,
"ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte
Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich
sind oder an der bisherigen Rechtslage festgehalten werden sollte".
Davon ist in dem Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
(SPD) nicht die Rede. Aus dem Ministerium heißt es, es sei eine
sorgfältige Prüfung notwendig, um Überregulierung zu vermeiden. Denn
diese könnte womöglich den Zugang zu Dispokrediten einschränken. Da
die EU-Verbraucherschutzrichtlinie bis vom 20. November in
nationales Recht umgesetzt werden müsse, wolle man dies getrennt
behandeln.
Übersichtliche Informationen für Verbraucher
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vorschriften, die
Verbraucher schützen sollen, künftig auch für unentgeltliche Kredite
und Darlehen unter 200 Euro gelten sollen sowie für sogenannte
"Buy-now-pay-later"-Modelle, bei denen der Kaufpreis erst zu einem
späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht wird. Damit Anbieter und
Käufer nicht überfordert werden, ist hier ein übersichtliches
knappes Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen
vorgesehen.
Keine Gesundheitsdaten für Kredit-Prüfung
Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung zu
schützen, sind zudem neue Vorgaben für die Prüfung der
Kreditwürdigkeit vorgesehen. Auch dass Informationen aus sozialen
Netzwerken sowie besonders sensible Daten - etwa Gesundheitsdaten -
in solche Prüfungen nicht einbezogen werden dürfen, sieht der
Entwurf vor.
"Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und
Verbraucher bei Kreditverträgen - ohne vermeidbaren bürokratischen
Ballast", sagt Hubig. Denn schnell abgeschlossene Kreditverträge
könnten im Einzelfall ein Risiko darstellen - "schlimmstenfalls
führen solche Verträge in die Schuldenfalle"./abc/DP/mis
ISIN DE000CBK1001 DE0005140008 NL0011821202 IT0005239360
AXC0125 2025-06-23/12:11
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Autor: - dpa-AFX
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