Milliardenkredite für Rüstung: EU-Parlament klagt vor EuGH |
24.06.2025 16:35:00 |
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Weil es sich bei der Entscheidung für ein
Milliardendarlehen für Rüstungsgüter übergangen sieht, klagt das
Europäische Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen
die EU-Mitgliedsstaaten. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments habe
einstimmig die Erhebung einer Nichtigkeitsklage beschlossen, teilte
der SPD-Europaabgeordnete René Repasi mit. Er ist Sprecher der
Sozialdemokraten im Rechtsausschuss und federführend zuständig für
Klagen des Europäischen Parlaments vor dem EuGH.
Kredite ohne Parlament beschlossen
Die Mitgliedsstaaten hatten das Programm mit einem EU-Kreditvolumen
von 150 Milliarden Euro Ende Mai verabschiedet - auf Basis von
Artikel 122 des EU-Vertrags und damit auf einer Rechtsgrundlage für
Notfallsituationen, die eine Beteiligung des EU-Parlaments
ausschließt.
Das Geld soll in Form von Darlehen bereitgestellt werden, die über
den EU-Haushalt abgesichert werden. Es soll Ländern etwa den Kauf
zusätzlicher Luftverteidigungssysteme und Munition ermöglichen. Den
Vorschlag für das neue Finanzierungsinstrument hatte im März die
EU-Kommission gemacht.
Repasi sagte weiter, die Einschätzung der juristischen Fachgremien
sei eindeutig: Der Rechtsausschuss wie auch der juristische Dienst
des Parlaments wiesen die Anwendung von Artikel 122 des EU-Vertrags
klar zurück. Der Artikel ermöglicht Notmaßnahmen bei
Versorgungsengpässen. "Die EU-Kommission konnte nicht überzeugend
darlegen, warum sie nicht auf eine andere Rechtsgrundlage
zurückgreift, die das Parlament miteinbezieht", sagte Repasi.
Deshalb sei es richtig und notwendig, dass das Europäische Parlament
den Weg vor den Europäischen Gerichtshof beschreite und seine
Beteiligungsrechte verteidige.
Europa will aufrüsten
Hintergrund des Projekts mit dem Namen Safe (Security Action for
Europe) sind die derzeitigen Aufrüstungsbemühungen in Europa. Sie
sollen Russland davor abschrecken, nach der Ukraine möglicherweise
auch noch einen EU-Staat anzugreifen. Geheimdienste gehen davon aus,
dass Russland spätestens 2030 militärisch in der Lage sein dürfte,
einen weiteren Krieg zu beginnen.
Bei einer Nichtigkeitsklage überprüft der EuGH Rechtsakte, die von
den verschiedenen EU-Organen erlassen werden. Sollte der EuGH der
Klage stattgeben, wäre das verabschiedete Programm hinfällig.
Sollten die Mitgliedstaaten Safe erneut auflegen wollen, müssten sie
dann die Vorgaben der Richterinnen und Richter berücksichtigen -
möglicherweise auch eine stärkere Beteiligung des
Parlaments./rdz/DP/jha
AXC0259 2025-06-24/16:35
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Autor: - dpa-AFX
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