ROUNDUP/Bayer: Oberstes US-Gericht setzt bei Glyphosat auf Regierungsmeinung |
30.06.2025 17:10:00 |
LEVERKUSEN/WASHINGTON (dpa-AFX) - Bayer muss sich mit
Blick auf eine wegweisende Entscheidung des obersten US-Gerichts in
den Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Glyphosat
gedulden. Der Supreme Court habe den "Solicitor General" am Montag
um eine Stellungnahme der US-Regierung zum Fall Durnell gebeten,
teilte der Agrarchemie- und Pharmakonzern mit. Damit wollen die
Richter die Meinung der US-Regierung einholen. Nach der
Stellungnahme des "Solicitor General" werde das oberste US-Gericht
in der Sitzungsperiode 2025/26 über die Annahme des Falls
entscheiden. Ein Urteil könnte dann bis zum Ende der Periode im Juni
2026 fallen. An der Börse ging es für den Bayer-Aktienkurs nach
unten.
Der Dax-Konzern hatte eine Entscheidung über die
Annahme des Falls durch die Richter zuletzt noch im Juni 2025 für
möglich gehalten, aber auch auf die Zeit ab Herbst verwiesen. Nun
werden die Richter zunächst die Meinung des "Solicitor General"
abwarten. Dieser bekleidet einen der Top-Posten im
US-Justizministerium. Er ist so etwas wie der oberste Anwalt der USA
und vertritt die Regierung unter anderem vor dem obersten
US-Gericht.
Der Ruf der Richter nach der Meinung der US-Regierung weckt bei
Bayers Aktionären schlechte Erinnerung. Der Konzern hatte sich mit
einem anderen Fall schon einmal an den Supreme Court gewandt, der
dann ebenfalls den "Solicitor General" anrief. 2022 hatte die
US-Regierung sich dann aber gegen Bayer gestellt und von der Annahme
des Falls abgeraten.
Im April 2025 wandte sich Bayer nun in der Hoffnung auf ein
Grundsatzurteil abermals an das oberste Gericht des Landes gewandt
und beantragte eine Überprüfung des Falls "Durnell". Hintergrund
sind widersprüchliche Urteile von Bundesberufungsgerichten im Streit
um angebliche Krebsrisiken durch glyphosathaltige Unkrautvernichter.
Dabei steht die grundsätzliche Frage im Raum, ob das US-Bundesrecht
zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht
von Bundesstaaten steht. Denn aus Sicht der US-Umweltbehörde EPA
birgt Glyphosat keine Gesundheitsrisiken, wenn es entsprechend der
Vorschriften angewendet wird. Die EPA hatte das Produktlabel
entsprechend ohne Warnung genehmigt.
Alles in allem bleibt nun vorerst die Unsicherheit, ob Bayer sich
überhaupt Hoffnung auf ein wegweisendes Grundsatzurteil machen kann.
Die zuletzt deutlich erholten Bayer-Aktien gerieten nach den
Neuigkeiten von diesem Montag unter Druck und verloren zuletzt rund
5 Prozent auf 25,65 Euro.
Die Erholungsgewinne seit dem Mehrjahrestief im April summieren sich
gleichwohl immer noch auf rund 40 Prozent. Langfristig bleibt das
Bild aber trüb: Vor der ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess
im Sommer 2018 hatten die Aktien noch gut 93 Euro gekostet. Die
Niederlage löste eine Klagewelle aus.
Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup
hatte Bayer sich im selben Jahr mit der über 60 Milliarden Dollar
teuren Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus
geholt. Derzeit ist Bayer an der Börse nur noch rund 25 Milliarden
Euro (29,3 Mrd Dollar) wert./mis/stw
ISIN DE000BAY0017
AXC0178 2025-06-30/17:10
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Autor: - dpa-AFX
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