EQS-News: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 (deutsch) |
03.07.2025 16:04:00 |
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs
9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG /
Schlagwort(e): Hauptversammlung Veröffentlichung eines
Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1
Veröffentlichungsverordnung 2018
03.07.2025 / 16:03 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der
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Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs
9
BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie
& Systemtechnik Aktiengesellschaft am 3. Juli 2025 wurde zu Punkt
11. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie
zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien
ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der
Hauptversammlung vom 6. Juli 2023.) folgender Beschluss gefasst:
Die durch Beschluss der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 6.
Juli 2023 zu Punkt 11. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des
Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und
zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien
ergeben, wurde widerrufen und gleichzeitig wurde der Vorstand
ermächtigt,
a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der
Beschussfassung der Hauptversammlung,
b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des
Grundkapitals der Gesellschaft,
c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten
Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% über dem durchschnittlichen,
ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage
liegen darf,
zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien
durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb
kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf
eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich
zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft
befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren
Teilen ausgeübt werden.
Leoben-Hinterberg, Juli 2025
Der Vorstand
03.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Telefon: +43 (1) 3842200-0
E-Mail: ir@ats.net
Internet: www.ats.net
ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02
WKN: 922230
Indizes: ATX
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange;
Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2164930
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2164930 03.07.2025 CET/CEST
ISIN AT0000969985 AT0000A09S02
AXC0181 2025-07-03/16:04
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Autor: - dpa-AFX
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