ROUNDUP: Ministerin droht unfairen Vermietern mit Bußgeld |
11.07.2025 07:38:00 |
BERLIN (dpa-AFX) - Die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der
Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie
Hubig (SPD) nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu
schützen. "Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre
Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des
Mietrechts befassen wird", sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur.
Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung
machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht.
Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
vereinbart.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige
Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt.
Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn
höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen,
die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt allerdings
Ausnahmen für Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und
für umfassend modernisierte Wohnungen.
Mieter kann überhöhte Miete zurückfordern
Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die
Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern
kann. "Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten", kritisierte
Hubig. "Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend."
Wer Angst hat, widerspricht nicht
Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, "dass es
viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt".
Gleichzeitig gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und
mittleren Einkommen nicht trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine
Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde. "Wer Angst hat,
sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel
nicht." Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden.
Vorschläge sollen bis Ende 2026 vorliegen
Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre Vorschläge spätestens
bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus
Justiz und Wissenschaft, von den Verbänden der Mieter und Vermieter
sowie vom Deutschen Städtetag angehören.
Die Kommission hat auch den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wie
die zurzeit noch relativ zahnlose Regelung zum Mietwucher im
Wirtschaftsstrafrecht reformiert werden könnte. Sie solle prüfen,
wie man der Regelung zum Mietwucher "Biss verleihen kann", sagte
Hubig. Bisher gilt: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit
verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich
versprechen lässt oder annimmt." Als unangemessen hoch gilt eine
Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegt.
Die Bundesjustizministerin hatte bereits angekündigt, sie wolle nach
der Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln
für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen
ändern. "Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell
überlasten, wenn die Verbraucherpreise stark anziehen", sagt Hubig.
Kurzzeitmietverträge und die Vermietung möblierter Wohnungen könnten
genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dem wolle sie
einen Riegel vorschieben.
Gewaltopfer sollen aus Mietvertrag aussteigen können
Und noch ein Vorhaben, das Vermieter betrifft, treibt die
SPD-Politikerin derzeit um. Sie will Frauen, die von häuslicher
Gewalt betroffen sind, helfen, damit diese leichter aus einer
gemeinsam mit dem Täter angemieteten Wohnung ausziehen können.
Bisher ist es in solchen Fällen oft nur schwer möglich, sich ohne
Mitwirkung des gewalttätigen Partners aus dem Mietvertrag zu lösen.
Bundesrat berät über Verlängerung
Mit der Mietpreisbremse beschäftigt sich an diesem Freitag der
Bundesrat. Ihre Verlängerung um vier Jahre ist nicht umstritten. Die
Grünen hatten in der Zeit der Ampel-Koalition für eine
weitreichendere Regelung plädiert./abc/DP/stk
ISIN DE000LEG1110 DE000A1ML7J1
AXC0041 2025-07-11/07:38
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Autor: - dpa-AFX
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