EQS-Adhoc: PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung |
17.09.2025 07:37:00 |
PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der
bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines
Nordic Bond
EQS-Ad-hoc: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe PAUL Tech AG:
Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35
Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond
17.09.2025 / 07:37 CET/CEST Veröffentlichung einer
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PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der
bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines
Nordic Bond
Mannheim, 17. September 2025 - Die PAUL Tech AG als Emittentin
("Emittentin") der bestehenden EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe
(ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; "Bestehende Anleihe") informiert
darüber, dass heute die beabsichtigte Refinanzierung der Bestehenden
Anleihe über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format
("Nordic Bond") beschlossen wurde ("Refinanzierung"). Die
Vermarktung des Nordic Bond beginnt am heutigen Tage.
Für die Vermarktung des Nordic Bond wurden Pareto Securities AS,
Frankfurt Branch als Global Coordinator und Joint Manager und B.
Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft als Joint Manager
mandatiert. Der Nordic Bond wird im Wege einer Privatplatzierung
institutionellen Investoren angeboten. Die Emittentin beabsichtigt,
die Erlöse aus der Emission des Nordic Bond unter anderem für die
Refinanzierung zu verwenden.
Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der Platzierung des
Nordic Bond sowie der allgemeinen Marktbedingungen. Die Emittentin
wird im Falle einer erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond die
Bestehende Anleihe kündigen und vorzeitig zurückzahlen.
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine
Kündigungs- oder Rückzahlungsmitteilung bezüglich der Bestehenden
Anleihe. Die Gläubiger der Bestehenden Anleihe werden über die
Refinanzierung im Falle der erfolgreichen Platzierung des Nordic
Bond separat informiert.
Investor Relations Kontakt: PAUL Tech AG Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12 68165 Mannheim Tel.: +49 621 92 100 100 Fax:
+49 621 92 100 101 E-Mail: ir@paul.tech
Disclaimers:
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen
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den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer
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Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede
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Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut
werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten
Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten
Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung
öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher
Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn
dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer
Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern
würde.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin
oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten
von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder
diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein
Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit
einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die
angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind
registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities
Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche
entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order
2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii)
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen
(Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne
Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder
sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht
nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR")
richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung
von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im
Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur
Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine
(oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne
der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der
MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt
erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die
"PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten
oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur
Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf
der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der
PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen
Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung
in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme
ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung
gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu
informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der
Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater
bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person
konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen
Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete
Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die
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die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
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die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei
es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus
anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das
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Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
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ISIN: DE000A3H2TU8
WKN: A3H2TU
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Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2198470
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2198470 17.09.2025 CET/CEST
ISIN DE000A3H2TU8
AXC0054 2025-09-17/07:37
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Autor: - 2025 Anleihe über die Emission
eines Nordic Bond (
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EUR/US$ | 1,1841 | -0,00 | -0,23% |
EUR/Yen | 173,1710 | -0,65 | -0,38% |
EUR/CHF | 0,9314 | -0,00 | -0,13% |
EUR/Brit. Pfund | 0,8674 | -0,00 | -0,24% |
Yen/US$ | 0,0068 | 0,00 | 0,12% |
CHF/US$ | 1,2712 | -0,00 | -0,09% |
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baha Brent Indication | 67,58 | -0,49 | -0,72% |
Gold | 3.668,65 | -26,87 | -0,73% |
Silber | 42,70 | 0,49 | 1,17% |
Platin | 1.396,36 | -17,38 | -1,23% |
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