Kreml spricht von baldigem Treffen Putins mit Trump
17.10.2025 13:19:00

MOSKAU (dpa-AFX) - Der russische Staatschef Wladimir Putin und US-Präsident Donald Trump könnten sich nach Angaben aus Moskau in den nächsten zwei Wochen oder etwas später zu einem neuen Gipfel wiedersehen. Das Treffen solle nicht auf die lange Bank geschoben werden, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der russischen Nachrichtenagentur Interfax zufolge.
Trump und Putin hatten am Vorabend am Telefon über ein neues Treffen gesprochen. Als Ort ist Budapest im Gespräch. Zuletzt waren beide im August in Alaska zusammengekommen. Der US-Präsident strebt eine Friedenslösung im Ukraine-Krieg an, der mit der russischen Invasion in das Nachbarland vor gut drei Jahren begonnen hatte.
Peskow berichtete auch, dass Putin mit Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban telefoniert habe. Ungarn wolle die Rolle des Gastgebers übernehmen, und Putin sei damit einverstanden. Orban pflegt gute Beziehungen sowohl zu Putin als auch zu Trump und betonte, dass Budapest logisch sei als Gipfelort.
Russland dürfte eine Sicherheitsgarantie für Putin verlangen, weil gegen den Präsidenten ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag vorliegt. Der Kremlchef hatte zuletzt auch etwa Tadschikistan und die Mongolei besucht, ohne dass die Staaten den Aufforderungen nach einer Festnahme nachkamen.
Ungarn müsste Putin eigentlich festnehmen
Ungarn ist das erste europäische Land, das das Weltstrafgericht verlässt. Dies hatte Orban im April angekündigt; im Mai hatte das Parlament dies gebilligt.
Ein Austritt aus dem Grundlagenvertrag des Gerichts tritt aber erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft. Mit dem Austritt wollte sich Ungarn ursprünglich zunächst von der Pflicht freimachen, den Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu zu vollstrecken.
Aber auch nach dem rechtskräftigen Austritt bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte. Auch Ungarn muss demnach weiter bei Ermittlungen mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn diese vor dem Austritt begonnen hatten.
Die Sanktionsmöglichkeiten des Gerichts sind allerdings gering. Zugleich untergräbt die Missachtung seiner Anordnungen die Autorität des Gerichts./mau/DP/jha
AXC0133 2025-10-17/13:19
Autor:  - dpa-AFX
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