Kreml spricht von baldigem Treffen Putins mit Trump |
17.10.2025 13:19:00 |
MOSKAU (dpa-AFX) - Der russische Staatschef Wladimir Putin und
US-Präsident Donald Trump könnten sich nach Angaben aus Moskau in
den nächsten zwei Wochen oder etwas später zu einem neuen Gipfel
wiedersehen. Das Treffen solle nicht auf die lange Bank geschoben
werden, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der russischen
Nachrichtenagentur Interfax zufolge.
Trump und Putin hatten am Vorabend am Telefon über ein neues Treffen
gesprochen. Als Ort ist Budapest im Gespräch. Zuletzt waren beide im
August in Alaska zusammengekommen. Der US-Präsident strebt eine
Friedenslösung im Ukraine-Krieg an, der mit der russischen Invasion
in das Nachbarland vor gut drei Jahren begonnen hatte.
Peskow berichtete auch, dass Putin mit Ungarns Ministerpräsident
Viktor Orban telefoniert habe. Ungarn wolle die Rolle des Gastgebers
übernehmen, und Putin sei damit einverstanden. Orban pflegt gute
Beziehungen sowohl zu Putin als auch zu Trump und betonte, dass
Budapest logisch sei als Gipfelort.
Russland dürfte eine Sicherheitsgarantie für Putin verlangen, weil
gegen den Präsidenten ein Haftbefehl des Internationalen
Strafgerichtshofs in Den Haag vorliegt. Der Kremlchef hatte zuletzt
auch etwa Tadschikistan und die Mongolei besucht, ohne dass die
Staaten den Aufforderungen nach einer Festnahme nachkamen.
Ungarn müsste Putin eigentlich festnehmen
Ungarn ist das erste europäische Land, das das Weltstrafgericht
verlässt. Dies hatte Orban im April angekündigt; im Mai hatte das
Parlament dies gebilligt.
Ein Austritt aus dem Grundlagenvertrag des Gerichts tritt aber erst
ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft.
Mit dem Austritt wollte sich Ungarn ursprünglich zunächst von der
Pflicht freimachen, den Haftbefehl gegen den israelischen
Regierungschef Benjamin Netanjahu zu vollstrecken.
Aber auch nach dem rechtskräftigen Austritt bleiben die
Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner
Mitgliedschaft übernommen hatte. Auch Ungarn muss demnach weiter bei
Ermittlungen mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn diese vor dem
Austritt begonnen hatten.
Die Sanktionsmöglichkeiten des Gerichts sind allerdings gering.
Zugleich untergräbt die Missachtung seiner Anordnungen die Autorität
des Gerichts./mau/DP/jha
AXC0133 2025-10-17/13:19
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Autor: - dpa-AFX
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