EQS-Adhoc: LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER
20.10.2025 20:17:00

LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...
EQS-Ad-hoc: LR Health & Beauty SE / Schlagwort(e): Anleihe LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...
20.10.2025 / 20:17 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES RENOMMIERTEN UNTERNEHMENS ZUR UNTERSTÜTZUNG EINER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG
Ahlen, 20. Oktober 2025 - Die LR Health & Beauty SE (die "Gesellschaft") gab am 28. August 2025 ihre Absicht bekannt, Verhandlungen mit den Gläubigern (die "Anleihegläubiger") der Anleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013149658) (die "Anleihe") bezüglich eines etwaigen Verstoßes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen, der die Gesellschaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein Verhältnis einer Nettoverschuldung zum EBITDA [1] von 4,50:1 (der "Leverage Covenant") einzuhalten.
Heute hat der Vorstand der Gesellschaft die Verletzung des Leverage Covenant festgestellt und beschlossen, Gespräche mit einer Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung abzuschließen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller Beteiligten entschieden, das operative Geschäft zu priorisieren und am 30. November 2025 fällige Zinszahlungen zu stunden. Die Stillhalteverpflichtung soll deshalb unter anderem vorsehen, dass Anleihegläubiger aus einem Verstoß gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die Bewertung der derzeitigen Situation abzuschließen und einen angemessenen Aktionsplan für die Gesellschaft zu erstellen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft heute auch entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eines Restrukturierungsgutachtens zur Unterstützung der Verhandlungen mit den Anleihegläubigern beauftragt werden soll und geeignete Maßnahmen zu identifizieren, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzerns nachhaltig zu verbessern und um Raum für Investitionen zu schaffen.
IR Kontakt:
cometis AG Thorben Burbach Unter den Eichen 7 | Gebäude D 65195 Wiesbaden Telefon: +49(0)611 - 205855-23 Fax: +49(0)611 - 205855-66 E-Mail: burbach@cometis.de
[1] EBITDA, wie in den Bedingungen für die Anleihe definiert, die auf der Website der Gesellschaft zu finden sind, https://ir.lrworld.com/de/anleihe/.
Ende der Insiderinformation
20.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: https://eqs-news.com/?origin_id=82266ac2-add7-11f0-be29-0694d9af22cf &lang=de
   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    LR Health & Beauty SE
                   Kruppstr. 55
                   59227 Ahlen
                   Deutschland
   Telefon:        +49 238270600
   E-Mail:         info@lrworld.com
   Internet:       www.lrworld.com
   ISIN:           NO0013149658
   WKN:            A3H3FM
   Börsen:         Freiverkehr in Frankfurt; Stockholm
   EQS News ID:    2215796
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2215796 20.10.2025 CET/CEST
 ISIN  NO0013149658
AXC0209    2025-10-20/20:17
	
Autor:  - BEAUFTRAGUNG EINES ... (deutsch)
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