| Kreise: Bund-Länder-Vereinbarung zum Sondervermögen |
| 22.10.2025 13:55:00 |
Bund und Länder haben einen weiteren Schritt für
die geplanten Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur gemacht.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einigte man sich auf
eine Verwaltungsvereinbarung, die unter anderem regelt, wie die
angekündigten 100 Milliarden Euro unter den 16 Bundesländern
aufgeteilt werden. Bevor sie in Kraft tritt, muss die Vereinbarung
von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und den zuständigen
Länderministerinnen und -ministern unterzeichnet sowie teils auch
von Landeskabinetten beschlossen werden.
In der Präambel der Vereinbarung, die der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt, wird das Ziel genannt, bestehende Defizite in der
Infrastruktur abzubauen und für Wirtschaftswachstum zu sorgen. Die
schuldenfinanzierten Mittel ergänzten dabei nur weiterhin notwendige
dauerhafte Investitionen von Ländern und Kommunen, wird betont.
Insgesamt will der Bund in den nächsten Jahren für Investitionen in
Infrastruktur und Klimaschutz Kredite über 500 Milliarden Euro
aufnehmen. Dafür wurde ein Sondertopf eingerichtet, für den die
Schuldenbremse nicht gilt. 100 der 500 Milliarden fließen an Länder
und Kommunen. Während der Bund das Geld ausdrücklich nur für
zusätzliche Investitionen nutzen darf, ist das für die Länder nicht
zwingend.
Die Mittel sollen weitgehend nach dem Königsteiner Schlüssel auf die
Länder verteilt werden: Ein Drittel des Länderanteils richtet sich
nach der Bevölkerungszahl, zwei Drittel nach dem Steueraufkommen.
Das Geld darf für Investitionen in Verkehr, Krankenhäuser,
Bevölkerungsschutz, Energie, Bildung und Digitalisierung eingesetzt
werden. Bis Ende März 2026 sollen die Länder dem Bund melden, wie
viel Geld sie an die Kommunen weitergeben und wie die Mittel
verwendet werden. Es dürfen auch Projekte finanziert werden, die in
diesem Jahr bereits begonnen wurden. Bis Ende 2042 müssen sie
abgeschlossen sein./tam/DP/jha
AXC0184 2025-10-22/13:55
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Autor: - dpa-AFX
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