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				| Weiteres OGH-Urteil zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren / Gebühr von Banken darf tatsächlichen Aufwand nicht "grob überschreiten" - Verbraucherschutzverein initiierte Musterprozess gegen Bank Austria |  
				| 30.10.2025 11:37:00 |  
			
				| Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen
Urteil klargestellt, dass Kreditbearbeitungsgebühren von Banken den
tatsächlichen Aufwand nicht "grob überschreiten" dürfen (2 Ob
52/25y). Nachdem der Verbraucherschutzverein in einem Musterprozess
gegen die UniCredit Bank Austria in den ersten zwei Instanzen
abgeblitzt war, bekamen die Verbraucherschützer vor dem
Höchstgericht Recht, wie sie mitteilten. Die Bank muss nun die
kassierten Gebühren laut Urteil zurückzahlen.
 Im konkreten Fall hatte ein Konsument für den Kauf einer
Eigentumswohnung einen Kredit über 695.000 Euro aufgenommen. Im
Kreditvertrag verpflichtete er sich zur Zahlung von
"Bearbeitungsspesen" von 20.850 Euro. Damit sollten der Bank die
Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung und die
Erstellung der Kreditunterlagen abgegolten werden.
 Gebühren dürfen tatsächlichen Aufwand nicht "grob überschreiten"
 Der OGH hielt fest, dass eine pauschale Kreditbearbeitungsgebühr
zwar nicht exakt dem tatsächlichen Aufwand entsprechen müsse, aber
nur zulässig sei, solange die angefallenen Kosten nicht "grob
überschritten" werden. Im vorliegenden Fall hatte die Bank einen
Zeitaufwand von 20 bis 23 Stunden angegeben. Selbst unter
Berücksichtigung der Kosten für die verwendete Software sei
"offenkundig", dass die vereinbarten Bearbeitungsspesen von über
20.000 Euro den tatsächlichen Kostenaufwand "grob überschreiten", so
der OGH.
 Frühere gerichtliche Entscheidungen stellten laut
Verbraucherschutzverein (VSV) bereits klar, dass die Verrechnung
einer Bearbeitungsgebühr nach einem fixen Prozentsatz der
Kreditsumme unzulässig ist, weil die Aufwendungen der Bank
unabhängig von der Kreditsumme anfallen. Auch die Auflistung von
Spesen ohne klare Zuordnung sei intransparent und damit unzulässig.
 Teilnehmer an den Sammelaktionen des Verbraucherschutzvereins
könnten nun in ähnlichen Fällen auf positive Urteile oder Vergleiche
hoffen, sagt VSV-Obfrau Daniela Holzinger. Eine Teilnahme sei nach
wie vor unter https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/
möglich.
 sag/kre
  ISIN  IT0005239360
 WEB   http://www.bankaustria.at
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				| Autor:  - APA/sag/kre 
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