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				| Weitere OGH-Urteile zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren / Höchstgericht bemängelte Bearbeitungsentgelte von Bank Austria und BAWAG |  
				| 30.10.2025 13:26:00 |  
			
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Titel, Untertitel, Aufbau sowie Statement Bank Austria
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei aktuellen
Urteilen klargestellt, dass Kreditbearbeitungsentgelte von Banken
den tatsächlichen Aufwand weder "grob überschreiten" noch
intransparent sein dürfen (2 Ob 52/25y; 2 Ob 92/25f). Die UniCredit
Bank Austria muss im ersten Fall die kassierten Gebühren
zurückzahlen. Im zweiten Fall muss die BAWAG Bearbeitungsgebühren
rückerstatten. Von den Entscheidungen könnten nun auch andere
Kreditnehmerinnen und -nehmer profitieren.
	Nachdem der Verbraucherschutzverein (VSV) in einem Musterprozess
gegen die Bank Austria in den ersten zwei Instanzen gescheitert war,
bekamen die Verbraucherschützer, vertreten von Rechtsanwalt Robert
Haupt, vor dem Höchstgericht Recht. Im konkreten Fall hatte ein
Konsument für den Kauf einer Eigentumswohnung einen Kredit über
695.000 Euro aufgenommen. Im Kreditvertrag verpflichtete er sich zur
Zahlung von "Bearbeitungsspesen" von 20.850 Euro. Damit sollten der
Bank die Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung und die
Erstellung der Kreditunterlagen abgegolten werden.
 Der OGH hielt in diesem Fall fest, dass eine pauschale
Kreditbearbeitungsgebühr zwar nicht exakt dem tatsächlichen Aufwand
entsprechen müsse, aber nur zulässig sei, solange die angefallenen
Kosten nicht "grob überschritten" werden. Im vorliegenden Fall hatte
die Bank Austria einen Zeitaufwand von 20 bis 23 Stunden angegeben.
Selbst unter Berücksichtigung der Kosten für die verwendete Software
sei "offenkundig", dass die vereinbarten Bearbeitungsspesen von über
20.000 Euro den tatsächlichen Kostenaufwand "grob überschreiten", so
der OGH.
 Bank Austria will Urteil prüfen
 Die Bank Austria will das Urteil prüfen. "Es handelt sich hier um
Einzelfälle. Kreditbearbeitungsentgelte bleiben laut
OGH-Entscheidung weiter prinzipiell zulässig. Die bisherigen
OGH-Urteile treffen keine allgemeine Aussage über die Wirksamkeit
des Entgelts im Einzelfall", hieß es in einem Statement an die APA.
 Frühere gerichtliche Entscheidungen stellten laut
Verbraucherschutzverein bereits klar, dass die Verrechnung einer
Bearbeitungsgebühr nach einem fixen Prozentsatz der Kreditsumme
unzulässig ist, weil die Aufwendungen der Banken unabhängig von der
Kreditsumme anfallen. Auch die Auflistung von Spesen ohne klare
Zuordnung sei intransparent und damit unzulässig.
 Intransparente Bearbeitungsgebühr
 In einem weiteren Fall hielt der OGH vor kurzem fest, dass
Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucherinnen und Verbraucher
transparent nachvollziehbar sein müssen. Die BAWAG hatte einem
Kreditnehmer ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 12.150 Euro
sowie weitere Gebühren etwa für die Grundbuchsüberprüfung oder
Liegenschaftsbesichtigung verrechnet. Damit sei unklar, wofür der
Pauschalbetrag anfällt, was wiederum einen Verstoß gegen das
Konsumentenschutzgesetz darstelle.
 Der Prozessfinanzierer des erfolgreichen Klägers, Jufina, rechnet
nun mit einer "Klageflut in Milliardenhöhe". "Uns erreichen
monatlich hunderte Anfragen zu solchen Fällen, mit diesem Urteil
werden es wohl nochmal deutlich mehr werden", so Jufina-Vorstand
Stefan Schleicher. Anwalt Florian Knaipp rät Kreditnehmern ihre
Verträge nach ähnlichen Gebühren zu durchsuchen. "Das Urteil gilt
rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren", sagt
Knaipp.
 Auch Teilnehmer an den Sammelaktionen des
Verbraucherschutzvereins könnten nun in ähnlichen Fällen auf
positive Urteile oder Vergleiche hoffen, sagt VSV-Obfrau Daniela
Holzinger. Eine Teilnahme sei nach wie vor unter
https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/ möglich.
 sag/kre
  ISIN  IT0005239360
 WEB   http://www.bankaustria.at
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				| Autor:  - APA/sag/kre 
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