| Kassengutachter warnt vor verbotenem 'Babyfernsehen' |
| 07.11.2025 06:54:00 |
Der Chef des Medizinischen Dienstes, Stefan
Gronemeyer, warnt werdende Eltern vor unnötigen
Ultraschalluntersuchungen. "So nett es sein mag, den Nachwuchs in
Farbe und 3D zu sehen: Seit 2021 sind medizinisch nicht begründete
Ultraschalluntersuchungen des Embryos verboten", sagte Gronemeyer
dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Embryo solle
schließlich keiner unnötigen Strahlung ausgesetzt werden.
Die Gutachter der Krankenkassen haben seinen Angaben zufolge aber
den Eindruck, dass dieses sogenannte Babyfernsehen in
Frauenarztpraxen gegen Bezahlung immer noch häufig angeboten wird.
"Ich kann nur an die Eltern appellieren, sich darauf nicht
einzulassen - im Interesse ihres Kindes", so der
Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im
Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen und weitere nur bei einer
medizinischen Indikation. Bis Ende 2020 konnten darüber hinaus
weitere Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)
selbst bezahlt werden. Seit 2021 sind nicht medizinisch begründete
Ultraschalluntersuchungen verboten.
Bei Beschwerden in der Regel keine Selbstzahlerleistungen nötig
Gronemeyer kritisierte auch, dass Ärzte bestimmte Leistungen auf
Selbstzahlerbasis anböten, die eigentlich von den gesetzlichen
Kassen übernommen werden. So müsse etwa die Augeninnendruckmessung
nur dann selbst bezahlt werden, wenn sie anlasslos vorgenommen
werde.
"Sobald es aber um die Abklärung von Beschwerden geht, wird die
gleiche Untersuchung zur Kassenleistung", sagte er. "Wir hören von
Patientinnen und Patienten immer wieder, dass solche Leistungen auch
dann selbst bezahlt werden müssen, wenn konkrete Beschwerden
abgeklärt werden." Die Patienten sollten in diesem Fall darauf
bestehen, dass die Gründe genau erklärt würden./wn/DP/zb
AXC0035 2025-11-07/06:54
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Autor: - dpa-AFX
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