Beauftragte: Anspruch auf Putzhilfe bei Pflegegrad 1 einzeln prüfen
09.11.2025 13:53:00

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, spricht sich dafür aus, die Leistungen für Haushaltshilfen im Pflegegrad 1 von monatlich bis zu 131 Euro nicht mehr allen Pflegebedürftigen zu zahlen. "Ob und welche Haushaltshilfe im Einzelfall wirklich sinnvoll ist, sollte künftig bei der Begutachtung individuell festgelegt werden", sagte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie erntete umgehend Kritik von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
"Gerade Bewegung im Alter enorm wichtig"
Staffler sagte: "Was aus meiner Sicht nicht hilfreich wäre, wenn das Geld dazu verwendet wird, dass jemand anderes die Wohnung putzt, während der Pflegebedürftige, für den Aktivierung möglicherweise hilfreich wäre, nur auf der Couch hockt." Das berge die Gefahr, noch immobiler zu werden. "Gerade Bewegung ist im Alter enorm wichtig, um den Kreislauf zu stärken und dem Muskelabbau entgegenzuwirken", sagte sie.
Bislang haben zuhause lebende Pflegebedürftige Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich - also bis zu 1.572 Euro im Jahr. Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite schreibt.
Viele Pflegebedürftige haben allerdings ein besonders hohes Sturzrisiko, besonders bei körperlichen Aktivitäten wie etwa Putzen. Zudem sind von den bis zu 131 Euro unter Umständen auch Leistungen wie Begleitung zum Arzt oder beim Spaziergang oder die Erledigung des Lebensmitteleinkaufs zu begleichen. In der Regel deckt die Erstattungsleistung bei weitem nicht die Kosten.
Kritik von Patientenschützern
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält den Vorschlag für unsinnig. "Putzen ist keine Physiotherapie. Deshalb sind die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten für Hunderttausende hilfebedürftige Menschen verletzend", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die monatlich 131 Euro würden ohnehin nicht bar ausgezahlt. "Damit kann das Geld nur für wenige Stunden Entlastung im Monat eingesetzt werden. Ohne Eigenleistungen wäre die professionelle Unterstützung oft gar nicht möglich." Mit der vorgeschlagenen Einzelfallentscheidung würde ein "neues Bürokratiemonster" geschaffen./dmo/DP/mis
AXC0022 2025-11-09/13:53
Autor:  - dpa-AFX
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