| Beauftragte: Anspruch auf Putzhilfe bei Pflegegrad 1 einzeln prüfen |
| 09.11.2025 13:53:00 |
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung,
Katrin Staffler, spricht sich dafür aus, die Leistungen für
Haushaltshilfen im Pflegegrad 1 von monatlich bis zu 131 Euro nicht
mehr allen Pflegebedürftigen zu zahlen. "Ob und welche
Haushaltshilfe im Einzelfall wirklich sinnvoll ist, sollte künftig
bei der Begutachtung individuell festgelegt werden", sagte die
CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie
erntete umgehend Kritik von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
"Gerade Bewegung im Alter enorm wichtig"
Staffler sagte: "Was aus meiner Sicht nicht hilfreich wäre, wenn das
Geld dazu verwendet wird, dass jemand anderes die Wohnung putzt,
während der Pflegebedürftige, für den Aktivierung möglicherweise
hilfreich wäre, nur auf der Couch hockt." Das berge die Gefahr, noch
immobiler zu werden. "Gerade Bewegung ist im Alter enorm wichtig, um
den Kreislauf zu stärken und dem Muskelabbau entgegenzuwirken",
sagte sie.
Bislang haben zuhause lebende Pflegebedürftige Anspruch auf einen
sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich - also
bis zu 1.572 Euro im Jahr. Das gilt auch für Pflegebedürftige des
Pflegegrades 1, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner
Internetseite schreibt.
Viele Pflegebedürftige haben allerdings ein besonders hohes
Sturzrisiko, besonders bei körperlichen Aktivitäten wie etwa Putzen.
Zudem sind von den bis zu 131 Euro unter Umständen auch Leistungen
wie Begleitung zum Arzt oder beim Spaziergang oder die Erledigung
des Lebensmitteleinkaufs zu begleichen. In der Regel deckt die
Erstattungsleistung bei weitem nicht die Kosten.
Kritik von Patientenschützern
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält den
Vorschlag für unsinnig. "Putzen ist keine Physiotherapie. Deshalb
sind die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten für Hunderttausende
hilfebedürftige Menschen verletzend", sagte er der Deutschen
Presse-Agentur. Die monatlich 131 Euro würden ohnehin nicht bar
ausgezahlt. "Damit kann das Geld nur für wenige Stunden Entlastung
im Monat eingesetzt werden. Ohne Eigenleistungen wäre die
professionelle Unterstützung oft gar nicht möglich." Mit der
vorgeschlagenen Einzelfallentscheidung würde ein "neues
Bürokratiemonster" geschaffen./dmo/DP/mis
AXC0022 2025-11-09/13:53
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Autor: - dpa-AFX
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