| EQS-News: Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen - Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025 (deutsch) |
| 14.11.2025 08:00:00 |
Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG
abgelaufen - Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
EQS-News: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / Schlagwort(e):
Übernahmeangebot Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com
für CECONOMY AG abgelaufen - Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27.
November 2025
14.11.2025 / 08:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der
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VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG
abgelaufen - Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
* JD.com hat sich 45,5 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von
CECONOMY, einschließlich der Aktien, die im Rahmen unwiderruflicher
Andienungsvereinbarungen von Convergenta, Haniel, freenet und
Beisheim angeboten wurden, gesichert
* Gesamtbeteiligung von 70,9 % in Kombination mit der verbleibenden
Beteiligung von JD.com's zukünftigem Partner Convergenta nach
Vollzug des Angebots
* Die verbleibenden Aktionäre haben während der weiteren
Annahmefrist vom 14. November bis zum 27. November 2025 die letzte
Möglichkeit, ihre Aktien zu einem Angebotspreis von 4,60 Euro pro
Aktie anzudienen
* Das Angebot entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % zum
volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag
23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche
mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY
* Ein Delisting von CECONOMY könnte kurz nach Abschluss des Angebots
erfolgen
Beijing / Düsseldorf - 14. November 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY
GMBH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige, indirekte
Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und
weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe "JD.com"), hat die
offiziellen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots (das "Angebot") für alle Aktien der CECONOMY AG
("CECONOMY" oder das "Unternehmen"; die "CECONOMY-Aktien", ISIN:
DE0007257503) zum Ende der initialen Annahmefrist veröffentlicht.
Zum Ende der initialen Annahmefrist am 10. November 2025 um 24:00
Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das Angebot für insgesamt
220.934.545 CECONOMY-Aktien angenommen. Dies entspricht ca. 45,5 %
des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY, einschließlich
insgesamt 31,7 % des gesamten Grundkapitals, das sich die Bieterin
durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen der Aktionäre
Convergenta, Haniel, freenet und Beisheim gesichert hatte. Zusammen
mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von
JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine Gesamtbeteiligung von
70,9 % an CECONOMY.
"Die hohe Annahmequote während der initialen Annahmefrist ist ein
Zeichen des Vertrauens der Märkte in unser Angebot an die Aktionäre
von CECONOMY. Wir sind überzeugt, dass es sich um ein attraktives
Angebot handelt, das eine Prämie von ca. 42,6 % gegenüber dem
unbeeinflussten Aktienkurs widerspiegelt und von Aktionären sowie
dem Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY nachdrücklich unterstützt
wird. Das Angebot bietet den bestehenden Aktionären kurzfristig
Liquidität vor einem möglichen Delisting", sagte Ian Su Shan, CFO
von JD.com.
CECONOMY-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben,
haben nun die letzte Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren
Annahmefrist anzunehmen. Diese hat bereits heute am 14. November
2025 begonnen und endet am 27. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit
Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Der attraktive
Angebotspreis von 4,60 Euro in bar pro Aktie (der "Angebotspreis")
entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten
Dreimonats-Durchschnittskurs ("VWAP") zum Stichtag 23. Juli 2025,
dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch
Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Aktionäre, die ihre Aktien behalten,
gehen möglicherweise das Risiko ein, eine weniger liquide Aktie mit
reduzierter Finanzberichterstattung und begrenzten Möglichkeiten zum
Verkauf zu halten. Ein Widerruf der Börsenzulassung (Delisting)
könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen.
Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage
enthalten. CECONOMY-Aktionäre sollten sich an ihre jeweilige
Depotbank wenden, um ihre Aktien anzudienen und sich über relevante
Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und
möglicherweise Maßnahmen vor dem formellen Ende der weiteren
Annahmefrist erfordern.
Der Abschluss des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen
behördlichen Freigaben soweit diese noch nicht erteilt wurden,
einschließlich fusionskontrollrechtlicher,
außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher
Freigaben, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind.
Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug des
Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet.
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende
Informationen (jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind
unter www.green-offer.com verfügbar.
***
Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und
Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne
Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es
Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das
Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern,
Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines
"Retail as a Service"-Angebots Produktivität und Innovation in einer
Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine
Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel,
Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie,
Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft
ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und
ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen
erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von
158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten
neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres, die am 30. September
2025 endeten, meldete JD.com einen Umsatz von 134,4 Milliarden
US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der
NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter
www.jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die
Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt,
MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die
Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden
Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen
und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und
angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende
Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie
Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
Investor Relations
IR@JD.com
Media Relations
Press@JD.com
FTI Consulting
Lutz Golsch
+49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com
Robert Labas
+49 175 601 2124
robert.labas@fticonsulting.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot
betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von
CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und
alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente
zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der
anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von
Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt
werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für
das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden.
Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf
verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind.
Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen
Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen
behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder
indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche
Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren
deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des
Securities Exchange Act von 1934 entsprechen. Informationen über
solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach
geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen
über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland
veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den
Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit
Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen
Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und
-vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der
Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten
und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der
Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen
unterscheiden.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der
Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen
der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für
Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen
Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und
Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot
ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder
anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und
die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der
Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,
und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren
Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der
Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es
könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht
aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es
ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder
seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind
diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte
"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet.
Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder
gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft
gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine
Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere
für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen).
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel
außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von
den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen
abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in
Unterlagen oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage
geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der
Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
14.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
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&lang=de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
c/o Cormoran GmbH Am Zirkus 2
10117 Berlin
Deutschland
EQS News ID: 2229826
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2229826 14.11.2025 CET/CEST
AXC0055 2025-11-14/08:00
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Autor: - dpa-AFX
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