| ROUNDUP: Bundeswehr soll bei Drohnenabwehr helfen - auch mit Waffen |
| 19.11.2025 12:42:00 |
Um Spionage, Sabotage und mögliche Angriffe auf
Menschen zu verhindern, soll die Bundeswehr künftig bei der
Drohnenabwehr im Inland unterstützen - notfalls auch mit
Waffengewalt. Das sieht ein Entwurf des Bundesinnenministeriums vor,
den das Kabinett beschlossen hat.
Das Grundgesetz sieht für den Einsatz der Streitkräfte in
Deutschland in Friedenszeiten enge Grenzen vor. Daher soll die
Unterstützung auf dem Weg der Amtshilfe für die Länder erfolgen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius sagte, es würden nun
gesetzliche Regelungen für konkrete Maßnahmen geschaffen. "Das ist
wichtig und richtig. Und gleichzeitig vereinfachen wir die
Befehlsketten", sagte der SPD-Politiker. Auch die Zusammenarbeit mit
Polizeibehörden werde ausgebaut. Jedoch gelte: "Also
hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die insbesondere im Inland
gestartet werden, wird es nicht geben auf Sicht."
Der Bundestag muss der geplanten Reform des Luftsicherheitsgesetzes
noch zustimmen. Sie sieht vor, dass die im konkreten Fall notwendige
Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfacht und
beschleunigt wird. So soll man schnell auf eine illegale Drohne
reagieren können.
Waffengewalt nur als ultima ratio
Mit der Reform sollen die möglichen Einsatzmaßnahmen der Bundeswehr
zur Unterstützung der Länder bei der Verhinderung eines besonders
schweren Unglücksfalls erweitert werden. So soll laut Entwurf "die
unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt oder
sonstigen Wirkmitteln, zum Beispiel mit sogenannten Jammern, gegen
unkooperative unbemannte Luftfahrzeuge möglich werden".
Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne
"gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage
eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser
gegenwärtigen Gefahr ist".
Strafe für Aktionen auf dem Rollfeld
Die meisten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zielen darauf ab, sich
gegen Risiken, die nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell vor
allem von Russland ausgehen, zu wappnen. Doch die geplante Reform
enthält auch Regelungen, die gegen radikale Aktivisten gerichtet
sind, die den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld
beziehungsweise auf den Start- und Landebahnen behindern.
Entsprechende Aktionen von Klimaaktivisten wurden bisher als
Ordnungswidrigkeit behandelt - mit Bußgeldern sowie
Schadensersatzforderungen. Künftig soll dies als Straftat gewertet
werden./abc/DP/jha
AXC0186 2025-11-19/12:42
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Autor: - dpa-AFX
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