| Dem Bund droht die Neuauflage einer Handynetz-Auktion |
| 20.11.2025 18:36:00 |
Eine milliardenschwere Handynetz-Auktion aus dem
Jahr 2019 muss möglicherweise neu durchgeführt werden. Nachdem die
Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel
bereits im vergangenen Jahr einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht
Köln errungen hatten, wies das Leipziger Bundesverwaltungsgericht
nun eine Beschwerde der Bundesnetzagentur ab. Das Kölner Gericht
hatte damals geurteilt, dass die Auflagen für Frequenzauktion
rechtswidrig erarbeitet worden waren.
Das Bundesverkehrsministerium, das damals vom CSU-Politiker Andreas
Scheuer geführt wurde, habe seinerzeit Einfluss genommen und damit
die Unabhängigkeit der Bonner Bundesbehörde untergraben, so die
Richter. Mit der Zurückweisung der Beschwerde ist dieses Urteil
jetzt rechtskräftig. Der Breitbandverband Breko sprach von einer
"heftigen Klatsche für die Bundesnetzagentur".
Die Regulierungsbehörde muss das Regelwerk, das der damaligen
Frequenzauktion zugrunde lag, nun rückwirkend neu festlegen. Man
werde das 5G-Frequenzverfahren "zügig neu aufrollen, um möglichst
schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu
gewährleisten", betonte Behördenchef Klaus Müller.
Was nun passieren kann
Es gibt verschiedene Optionen, wie die Bundesnetzagentur nun
vorgeht: Sie kann den Auflagenkatalog gewissermaßen frei und
unabhängig neu erarbeiten und am Ende zum gleichen Schluss kommen
wie vor der Auktion 2019 - dann würde sie das gleiche Regelwerk für
die Frequenzvergabe beschließen wie damals. Dann müsste die Auktion
nicht neu durchgeführt werden, und alles bleibt beim Alten.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bundesnetzagentur rückwirkend
andere Regeln festlegt und die Auktion neu durchgeführt werden muss.
Was das für finanzielle Folgen für den Bund hätte - ob der Bund für
die Frequenzen also weniger Geld bekommen könnte, ist völlig unklar.
Branchenbeobachtern zufolge ist eine Neuauflage der Auktion nicht
allzu wahrscheinlich.
Milliardenschwere Einnahmen für den Staat
Bei der Frequenzauktion 2019 hatten sich die Deutsche Telekom
, Vodafone , O2 Telefónica und 1&1
zur Zahlung von insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro
verpflichtet, um bestimmte Frequenzen langfristig nutzen zu können.
Eine sogenannte Diensteanbieter-Verpflichtung bekamen sie nicht
aufgebrummt - so eine Vorschrift hatten die
Telekommunikationsunternehmen EWE Tel und Freenet gefordert, die
ebenfalls Handyverträge verkaufen und sich hierfür im Netz der
Konkurrenten eingemietet haben. Eine Verpflichtung, diese kleinen
Telekommunikationsfirmen aufs Netz zu lassen, gibt es allerdings
nicht - gäbe es sie, hätten die kleinen Firmen bessere Karten am
Verhandlungstisch.
Der Kläger Freenet wertete die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts positiv. Mit der Beschwerde in Leipzig
habe die Bundesnetzagentur eine aussichtslose "Verzögerungstaktik"
gewählt, die nun gescheitert sei. "Jetzt kommt es auf Taten an: Bei
der Neuvergabe müssen Wettbewerbs-schützende Maßnahmen ergriffen
werden", sagt der Geschäftsführer von Freenet, Rickmann von Platen.
Er setzt darauf, dass die Bundesnetzagentur den Auflagenkatalog
verändert und darin die Position von virtuellen Netzbetreibern -
also Firmen wie Freenet, die sich bei Netzbetreibern eingemietet
haben - stärkt./wdw/DP/jha
ISIN DE000A0Z2ZZ5 DE0005545503 DE0005557508 GB00BH4HKS39
AXC0269 2025-11-20/18:36
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Autor: - dpa-AFX
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