| Pflege-Mindestlöhne steigen in zwei Schritten |
| 25.11.2025 12:01:00 |
Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der
Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine
erste Anhebung zum 1. Juli 2026 von derzeit 16,10 Euro auf 16,52
Euro pro Stunde, wie Bundesarbeitsministerium und
Bundesgesundheitsministerium nach der Empfehlung einer Kommission
mitteilten. Zum 1. Juli 2027 soll eine zweite Anhebung auf 16,95
Euro folgen.
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger
Ausbildung soll der Mindestlohn demnach von derzeit 17,35 Euro
zunächst auf 17,80 Euro und dann auf 18,26 Euro steigen. Für
Pflegefachkräfte ist eine Anhebung von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und
in der zweiten Stufe auf 21,58 Euro pro Stunde vorgesehen.
Mindestlöhne gelten für Pflege-Einrichtungen
Das Bundesarbeitsministerium will die Empfehlungen der Kommission
für die bundesweit einheitlichen Sätze jetzt per Verordnung
festsetzen. Dem Gremium gehören Pflegeanbieter und
Arbeitnehmervertreter an. In Einrichtungen, die unter den
Pflegemindestlohn fallen, arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte.
Dort, wo er - wie in Privathaushalten - nicht angewendet wird, gilt
den Angaben zufolge der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82
Euro pro Stunde.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte die spürbaren
Lohnsteigerungen für Pflegekräfte, die jeden Tag und jede Nacht
Herausragendes leisteten. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
betonte, unabhängig von der neuen Festlegung der Kommission
erhielten Pflegekräfte in den Einrichtungen durchschnittlich bereits
wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau.
Einziger einklagbarer Anspruch für Beschäftigte
Die Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission,
die frühere Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks,
erläuterte, dass der Pflegemindestlohn als einziger individuell
einklagbarer Rechtsanspruch von Beschäftigten weiter wichtig sei.
Generell gilt seit 2022, dass Einrichtungen nur Versorgungsverträge
mit den Pflegekassen schließen können, wenn sie nach Tarif oder
ähnlich bezahlen. Die Gewerkschaft Verdi erläuterte, die Pflicht
garantiere Pflegekräften nicht eine konkrete Lohnhöhe, da diese nur
im Schnitt und nicht in Bezug auf einzelne Arbeitsverhältnisse
eingehalten werden muss./sam/DP/stw
AXC0112 2025-11-25/12:01
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Autor: - dpa-AFX
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