| Netzagentur gibt Bußgeldverfahren gegen Mobilfunker 1&1 auf |
| 27.11.2025 06:21:00 |
Trotz einer deutlichen Verfehlung von
Mobilfunk-Ausbauzielen stoppt die Bundesnetzagentur ein
Bußgeldverfahren gegen den Handynetz-Betreiber 1&1 .
Die zum United-Internet-Konzern gehörende
Mobilfunkfirma hatte 2019 erstmals eigene Frequenzen ersteigert und
sich verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens 1000 Antennenstandorte
in Betrieb zu nehmen. Tatsächlich wurden es nur fünf, was 1&1 mit
Lieferschwierigkeiten eines Infrastruktur-Ausbaupartners begründete.
Im Frühjahr 2023 leitete die Bundesnetzagentur Bußgeldverfahren
gegen 1&1 sowie gegen die drei anderen etablierten Netzbetreiber
Telekom , Vodafone und O2
ein. Die Vorwürfe gegen diese drei Netzbetreiber
betrafen andere, nur geringe Verfehlungen beim Ausbau.
Auf dpa-Anfrage teilte die Bundesnetzagentur mir, dass die
Bußgeldverfahren wegen eines Gerichtsurteils "nicht weiterverfolgt"
werden. Dabei bezog sich ein Behördensprecher auf ein Urteil des
Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, das kürzlich
rechtskräftig geworden ist. Damals befand das Gericht, dass die
Auflagen rechtswidrig erarbeitet worden waren - das damals vom
CSU-Politiker Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium
hätte keinen Einfluss nehmen dürfen, so die Richter.
Diese politische Einflussnahme auf die eigentlich unabhängige
Behörde führte dazu, dass die Auflagen gekippt wurde. Das Regelwerk
muss nun rückwirkend neu erarbeitet werden. Die Zuteilung, in denen
die Auflagen standen, gilt zwar weiterhin - theoretisch hätte die
Bundesnetzagentur die Bußgeldverfahren also weiterführen können. Das
wird sie aber nicht tun, wie jetzt deutlich wird. Der Sprecher der
Bundesnetzagentur wies zudem darauf hin, dass die Auflagen von
damals inzwischen weitgehend erfüllt seien.
Für 1&1 hätte das Bußgeldverfahren eine teure Sache werden können:
Pro Standort, der nicht gebaut worden war, hätten der Firma bis zu
50.000 Euro aufgebrummt werden können. Rein rechnerisch hätte 1&1
also eine Zahlungsaufforderung über knapp 50 Millionen Euro bekommen
können./wdw/DP/zb
ISIN DE0005545503 ES0178430E18 DE0005557508 GB00BH4HKS39 DE0005089031
AXC0028 2025-11-27/06:21
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Autor: - dpa-AFX
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