| US-Bundesgericht ordnet Freigabe bestimmter Epstein-Akten an |
| 05.12.2025 21:04:00 |
Unter dem Druck des Parlaments hatte
US-Präsident Donald Trump Ende November ein Gesetz zur Freigabe von
Ermittlungsakten zum Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey
Epstein unterschrieben - nun hat ein Bundesrichter die Freigabe
bestimmter Unterlagen in Florida angeordnet. Dabei geht es um
Protokolle einer sogenannten Grand Jury aus Bundesverfahren gegen
Epstein und seine Komplizin Ghislaine Maxwell. Das von Trump
unterzeichnete Gesetz gibt dem Justizministerium bis zum 19.
Dezember Zeit, alle Akten freizugeben.
Richter beruft sich auf neues Gesetz
US-Bezirksrichter Rodney Smith in Fort Lauderdale erklärte, dass das
kürzlich verabschiedete Bundesgesetz zur Freigabe der Akten Vorrang
vor einer Vorschrift habe, die die Veröffentlichung von
Angelegenheiten vor einer Grand Jury verbietet. Eine Grand Jury ist
eine Gruppe von Geschworenen, die nach der Vorlage von Beweismitteln
durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage in einem Fall
erhoben werden kann.
Eine Bundesrichterin in Florida hatte im Sommer noch einen Antrag
der US-Regierung abgelehnt, juristische Unterlagen zu dem
Epstein-Fall freizugeben. Die US-Regierung hatte die Freigabe der
Dokumente damals beantragt. Welche Tragweite die Dokumente der Grand
Jury haben, ist unklar.
Trump hatte zwar im Wahlkampf immer eine Freigabe der Akten
gefordert, sich dann aber als Präsident geweigert. Auf Druck des
Kongresses musste er dann aber handeln.
Der Multimillionär Epstein hatte über Jahre einen Missbrauchsring
betrieben, dem zahlreiche junge Frauen und Minderjährige zum Opfer
fielen. Unter seinen Klienten sollen viele einflussreiche Menschen
gewesen sein. Vor fast 20 Jahren landete der Fall vor Gericht, und
Epstein bekannte sich zu bestimmten Vorwürfen schuldig. Jahre später
wurde der Fall nochmals aufgerollt und der Multimillionär erneut
festgenommen. Noch bevor ein mögliches weiteres Urteil gefällt
werden konnte, starb der Finanzier 2019 mit 66 Jahren in seiner
Gefängniszelle. Im Obduktionsbericht wurde Suizid als Todesursache
genannt./tm/DP/men
AXC0253 2025-12-05/21:04
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Autor: - dpa-AFX
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