| Späterer Renteneintritt für Akademiker? Bas hat Sympathie für Idee |
| 07.12.2025 19:15:00 |
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat
Sympathie für die Idee, den Renteneintritt nicht mehr an das Alter
zu koppeln - sondern an die Zahl von Beitragsjahren. Bas sagte im
ARD-"Bericht aus Berlin": "Ich finde die Idee grundsätzlich ganz
gut." Es gebe zwei unterschiedliche Modelle. Zum einen könne man das
Renteneintrittsalter nach der Lebenserwartung formulieren oder
danach, wer eine bestimmte "Strecke" eingezahlt habe.
Bas nannte ein Beispiel: Wenn jemand mit 16 schon angefangen habe
mit einer Ausbildung und dann eine gewisse Strecke in die
Sozialversicherungssysteme einbezahle, der könne dann auch früher
aussteigen. "Und wer später anfängt, vielleicht erst ein Studium
macht und dann später erst in die Kassen einzahlt, der muss dann
auch länger arbeiten." In der Rentenkommission würden sicherlich
beide Modelle diskutiert werden.
Vorschlag von Wirtschaftsprofessor
Der Wirtschaftsprofessor Jens Südekum hatte sich zuvor dafür
ausgesprochen, den Renteneintritt nicht mehr an das Alter, sondern
an die Zahl von Beitragsjahren zu koppeln. "Die Lebensarbeitszeit
ist eine Stellschraube, an die wir ranmüssen, um die gesetzliche
Rente zu sichern", sagte Südekum "Bild". "Rente für alle mit 70 ist
falsch. Besser ist es, den Renteneintritt nicht an eine starre
Alterszahl zu koppeln, sondern an eine Mindestanzahl von
Beitragsjahren."
Er sagte weiter: "Wir müssen auf die tatsächlichen
Lebensarbeitszeiten gucken. Akademiker zahlen deutlich später in die
Rentenkasse ein als jemand, der mit 16 oder 18 Jahren eine Lehre
beginnt und dann durcharbeitet. Den Rentenbeginn an die
Beitragsjahre zu binden, ist gerechter." Südekum ist persönlicher
Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Bas hatte bereits der "Rheinischen Post" gesagt: "Wer früh
angefangen hat einzuzahlen, z. B. zum Lehrbeginn mit 16, könnte
früher in Rente gehen als andere, die nach einem Studium erst später
begonnen haben."
Bis 2031 steigt das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre. Wer 45
Beitragsjahre vorweisen kann, darf früher in den Ruhestand gehen.
Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt
die Altersgrenze laut Arbeitsministerium mit jedem Jahrgang
stufenweise um zwei Monate. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren
wurde, kann abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr
vollendet hat.
Rentenkommission
Nach monatelangen Diskussionen hatte der Bundestag am Freitag für
das Rentenpaket gestimmt, es muss noch den Bundesrat passieren.
Streit gab es in der Frage nach der Stabilisierung des Rentenniveaus
und der Ausweitung der Mütterrente. Noch vor Weihnachten soll eine
Rentenkommission eingesetzt werden. Bis Mitte 2026 sollen Vorschläge
vorliegen - die dann rasch in ein Gesetzgebungsverfahren münden
sollen./hoe/DP/mis
AXC0073 2025-12-07/19:15
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Autor: - dpa-AFX
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